Informationsauftrag des Fernsehens

Wie sehr der öffentlich rechtliche Rundfunk seinen Informationsauftrag wahrnimmt, erkennt man ein kleines bisschen daran, wie er Sendeplätze verteilt.

Die sehr informative Reportage:

Allein gegen Strauß und die Millionen – Die unerwünschten Ermittlungen eines Staatsanwalts

läuft als Erstaustrahlung in der ARD um 23.45 Uhr und als Wiederholung im NDR um 23.00 Uhr.

Natürlich kann man da schlechter Schleichwerbung einbauen als beispielsweise in „Marienhof“oder „verbotener Liebe“ und natürlich könnte der Durchschnittszuschauer ein wenig überfordert reagieren, wenn ihm am Samstag Abend statt Karl Moik Karlheinz Schreiber aus dem Fernseher entgegen sähe.

Aber man könnte doch wenigstens versuchen, den Anschein zu wahren.

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