Politiker und pawlowsche Hunde

bei heise und spiegel zu lesen:

Das Bundesverfassungsgericht (will) eine Grundsatzentscheidung zum polizeilichen Zugriff auf E-Mails und Handy-Verbindungsdaten fällen. [.. ] der Schwerpunkt der Prüfung soll nach Angaben des Magazins aber auf dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses liegen. Insbesondere geht es [..] darum, ob die Suche nach gespeicherten E-Mails oder Telefonverbindungen nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist, die für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gelten.
Die[..] Entscheidung wäre nach Ansicht von Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) „das praktische Ende der Bekämpfung von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten“.

Lieber Herr Goll,
von einem Justizminster erwarte ich eigentlich , dass er sich ein wenig mit der Strafprozessordnung auskennt, und nicht in pawloscher Manier mit dem Sabbern anfängt, wenn das Glöckchen klingelt.
Es wäre zur Beurteilung vielleicht hilfreich, sich §100a StPO mal durchzulesen, der da lautet:

Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, daß jemand als Täter oder Teilnehmer
[..] einen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176a Abs. 1 bis 3 oder 5 des Strafgesetzbuches oder einen sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge nach § 176b des Strafgesetzbuches,
[..] eine Verbreitung pornografischer Schriften nach § 184b Abs. 3 des Strafgesetzbuches,

Wo Herr Goll bedeutet jetzt eine Entscheidung des BVerfG „das praktische Ende der Bekämpfung von Kinderpornografie„?

Oder ist das nur weiterer Versuch, Grundrechte mit dem Hinweis auf die 3 Gespenster des wehrhaften Demokraten durchsetzen
zu wollen:

  • Kinderschänder
  • Neonazis
  • Terroristen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.