Die GEZ-Gebühr für PC kommt

Da muss ich doch gleich mal meine LRA fragen, welchem Grundstück ein Laptop zugeordnet wird, der teilweise im Firmengebäude, teils beim Kunden und ab und an auch zuhause benutzt wird.

Ausserdem kann man mir jetzt hoffentlich die Frage beantworten, wie das mit dem Grundstück in § 5 Abs. 3 RGebStV denn gemeint ist:

Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte[..] im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten,wenn die Geräte ein und demselben Grundstück [..] zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

Reicht ein eigenes privates Radio aus um die Gebührenfreiheit zu erreichen, muss es ein eigenes geschäftlich genutztes Radio sein, oder reicht gar das private Radio des Untermieters, um den Sachverhalt zu erfüllen?

So rein von der bisherigen Praxis (Gewinnmaximierung durch Beugung des Gesetzes) wird es vermutlich auf zweiteres hinauslaufen.

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