Einsatz der Bundeswehr im Innern

Eigentlich darf die Bundeswehr im Innern ja (noch) nicht eingesetzt werden. Der Minister für Staatssicherheit Bundesinnenminister ist zwar gerade dabei das ändern zu wollen, weil er uns doch alle liebt, aber momentan steht noch dieses dumme Grundgesetz im Weg, dessen Artikel 87a II GG lautet:

Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

Ich habe nachgeschaut, ich habe wirklich nachgeschaut, aber ich habe im ganzen Grundgesetz keine ausdrückliche Erlaubnis dafür gefunden, Soldaten einzusetzen, um bei Privatveranstaltungen das Hausrecht ausüben zu lassen.

Genau passiert aber während der Müncher Konferenz für Sicherheitspolitik. 120 Soldaten üben im Tagungshotel das Hausrecht aus.

Wir erinnern uns kurz an den Organisator der Konferenz Horst Teltschik, der schon mal in einem Interview äusserte:

Es ist die Tragik jeder Demokratie, dass bei uns jeder seine Meinung öffentlich vertreten darf und dass man politisch Verantwortliche in einer Demokratie schützen muss. In Diktaturen würde so etwas nicht passieren.

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