Kreistagswahlen in Baden-Württemberg: Wie wird verteilt

Wie sich nach der Wahl die Sitze im Kreistag auf die einzelnen Parteien verteilen, ergibt sich aus

§ 22 VI LKrO

Die Sitze werden zunächst innerhalb der einzelnen Wahlkreise im Falle der Verhältniswahl nach dem Verhältnis der auf die Wahlvorschläge entfallenen Gesamtstimmenzahlen, im Falle der Mehrheitswahl in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen verteilt. Sodann werden die von den Parteien und Wählervereinigungen in den einzelnen Wahlkreisen auf die Bewerber ihrer Wahlvorschläge vereinigten Gesamtstimmenzahlen durch die Zahl der in diesen zu wählenden Bewerber geteilt, diese gleichwertigen Stimmenzahlen der gleichen Parteien und Wählervereinigungen im Wahlgebiet zusammengezählt und die in den Wahlkreisen, in denen Wahlvorschläge eingereicht wurden, zu besetzenden Sitze auf die Wahlvorschläge der gleichen Parteien und Wählervereinigungen nach dem Verhältnis der ihnen im Wahlgebiet zugefallenen gleichwertigen Gesamtstimmenzahlen verteilt. Auf die danach den Parteien und Wählervereinigungen zukommenden Sitze werden die in den Wahlkreisen zugeteilten Sitze angerechnet. Wurden einer Partei oder Wählervereinigung in den Wahlkreisen mehr Sitze zugeteilt, als ihr nach dem Verhältnis der gleichwertigen Gesamtstimmenzahlen im Wahlgebiet zukommen würden, bleibt es bei dieser Zuteilung; in diesem Falle ist mit der Verteilung von Sitzen nach Satz 2 solange fortzufahren, bis den Parteien und Wählervereinigungen, die Mehrsitze erhalten haben, diese auch nach dem Verhältnis der gleichwertigen Gesamtstimmenzahlen zufallen würden. Bei gleicher Höchstzahl fällt der letzte Sitz an die Partei oder Wählervereinigung, die Mehrsitze erlangt hat. Durch die Zuteilung von Sitzen nach Satz 1 bis 4 darf die Zahl der Kreisräte, die sich nach § 20 Abs. 2 Satz 1 ergibt, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöht werden.

Das das ganze mit Zahlen einfacher zu erklären ist, bau ich mir kurz einen Modellkreis und ein Modellergebnis mit glatten Zahlen.

Der Landkreis hat knapp 200’000 Einwohner (und damit besteht der Kreisrat gem. § 20 II LKrO aus 50 Personen), und ist in 9 Wahlkreise unterteilt. Es gibt eine grosse Stadt A im Kreis mit 40’000 Einwohnern, zwei mittlere Städte B und C mit je 24’000 Einwohnern und viele kleinere Gemeinden, die in die Wahlkreise D-H zu je 16’000 Einwohnern den Wahlkreis I mit 32’000 Einwohnern aufgeteilt sind.

Das ergibt dann folgende Verteilung auf die Wahlkreise:

Wahlkreis
Anzahl Sitze
A
10
B
6
C
6
D
4
E
4
F
4
G
4
H
4
I
8

Die Parteien CDU, FWV, SPD, FDP, Grüne treten in allen Wahlkreisen an, die ödp in den Wahlkreisen A-H.

Am Wahlabend ergibt sich folgende Stimmverteilung (in Tausend):

Wahlberechtigt Wahlbeteiligung CDU FWV SPD FDP Grüne ödp
A
32
50%
50
50
20
15
15
9,9
B
19
50%
18
14
8
6,1
5
6
C
19
50%
22
11
6
8
3
7
D
13
100%
16
23
5
4
2
2
E
13
50%
8
7
4
3
2
2
F
13
25%
4
1,9
1
1
1
4
G
13
50%
9
5
5
5
1
1
H
13
50%
7
7,1
3
4
3
2
I
26
50%
30
22
25
12
15

Nicht über die hohe Stimmenanzahl wundern, jeder Wähler hat entsprechend der Grösse des Wahlkreises ja 4 bis 10 Stimmen.

Die Verteilung der Sitze im Wahlkreis erfolgt nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren, das komplizierter klingt als es ist. Als Beispiel nehme ich mal Wahlkreis I, der insgesamt 8 Kreisräte stellen darf.

Als erstes macht man sich eine Tabelle, in der man in die erste Zeile die Wahlergebnisse der einzelnen Parteien einträgt. Danach teilt man die Stimmenzahl durch 2,3,4,5 und trägt das in die darunterliegenden Zeilen ein. Das sieht dann für den Wahlkreis I so aus:

CDU FWV SPD FDP Grüne
1 30’000 22’000 25’000 12’000 15’000
2 15’000 11’000 12’500 6’000 7’500
3 10’000 7’333 8’333 4’000 5’000
4 7’500 5’500 6’250 3’000 3’750
5 6’000 4’400 5’000 2’400 3’000
6 5’000 3’667 4’167 2’000 2’500

Weil 8 Sitze zu vergeben sind, sucht man einfach die 8 höchsten Zahlen in dieser Tabelle, völlig egal, wo sie stehen. Man kommt zu folgendem Ergebnis:

CDU FWV SPD FDP Grüne
1 30’000 22’000 25’000 12’000 15’000
2 15’000 11’000 12’500 6’000 7’500
3 10’000 7’333 8’333 4’000 5’000
4 7’500 5’500 6’250 3’000 3’750
5 6’000 4’400 5’000 2’400 3’000
6 5’000 3’667 4’167 2’000 2’500

Die CDU, FWV und die SPD erhalten je 2 Sitze, FDP und Grüne jeweils einen.

Das macht man mit allen 9 Wahlkreisen, mit folgendem Ergebnis:

CDU
FWV
SPD
FDP
Grüne
ödp
A
3
3
2
1
1
B
2
2
1
1
C
3
1
1
1
D
2
2
E
2
1
1
F
2
2
G
1
1
1
1
H
1
2
1
I
2
2
2
1
1
=
18
14
8
5
2
3

Wenn man die Sitzanzahl mit den erreichten Stimmen vergleicht, dann stellt man ein Ungleichgewicht fest:

CDU FWV SPD FDP Grüne ödp
Stimmen 31,5 27,1 14,8 11,1 9,0 6,5
Sitze 36,0 28,0 16,0 10,0 4,0 6,0

Die Grünen haben zwar 9 Prozent der Stimmen, aber nur 4 Prozent der Sitze erlangt.

Deshalb bildet man in einem zweiten Schritt die gleichwertige Gesamtstimmenzahl. Zuerst werden die Stimmenzahlen im Wahlkreis durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze im Wahlkreis geteilt. Dann bildet man die Summe pro Partei über alle Wahlkreise. Man erhält folgende Tabelle:

CDU FWV SPD FDP Grüne ödp
A 5’000 5’000 2’000 1’500 1’500 990
B 3’000 2’333 1’333 1’017 0’833 1000
C 3’667 1’833 1’000 1’333 500 1’167
D 4’000 5’750 1’250 1’000 500 500
E 2’000 1’750 1’000 750 500 500
F 1’000 475 250 250 250 1’000
G 2’250 1’250 1’250 1’250 250 250
H 1’750 1’775 0’750 1’000 750 500
I 3’750 2’750 3’125 1’500 1’875 0
= 26’417 22’917 11’958 9’600 6’958 5’907

Auf die 1’875 der Grünen im Wahlkreis I kommt man, in dem man die Stimmenzahl der Grünen in diesem Wahlkreis (15’000) durch die in diesem Wahlkreis zu vergebenden Sitze (8) teilt. Auch wenn vorher festgelegt ist, wieviele Kreisräte ein Wahlkreis entsenden darf, spielt hierdurch die Wahlbeteiligung in den einzelnen Wahlkreisen eine Rolle.

Mit der Summe durchläuft man wieder d’Hondt, wobei Parteien, die nicht in allen Wahlkreisen angetreten sind, nur bis zu der Position berücksichtigt werden, die in den Wahlkreisen, in denen sie angetreten ist auch zu vergeben sind. Im obigen Beispiel kommt die ödp nur bis Position 42 zum Zuge.

CDU FWV SPD FDP Grüne ödp
1 26’417 22’917 11’958 9’600 6’958 5’907
2 13’208 11’458 5’979 4’800 3’479 2’953
3 8’806 7’639 3’986 3’200 2’319 1’969
4 6’604 5’729 2’990 2’400 1’740 1’477
5 5’283 4’583 2’392 1’920 1’392 1’181
6 4’403 3’819 1’993 1’600 1’160 984
7 3’774 3’274 1’708 1’371 994 844
8 3’302 2’865 1’495 1’200 870 738
9 2’935 2’546 1’329 1’067 773 656
10 2’642 2’292 1’196 960 696 591
11 2’402 2’083 1’087 873 633 537
12 2’201 1’910 997 800 580 492
13 2’032 1’763 920 738 535 454
14 1’887 1’637 854 686 497 422
15 1’761 1’528 797 640 464 394
16 1’651 1’432 747 600 435 369
17 1’554 1’348 703 565 409 347
18 1’468 1’273 664 533 387 328
19 1’390 1’206 629 505 366 311
20 1’321 1’146 598 480 348 295
21 1’258 1’091 569 457 331 281

Die CDU hat 2 Sitze zuviel (sie dürfte auf Landkreisebene nur 16 Sitze haben, hat aber 18 aus den Wahlkreisen), die SPD einen, die Grünen haben 2 Sitze zuwenig, die FDP einen.

Darum verteilt man jetzt einfach weiter Sitze, bis jede Partei, die durch die Wahlkreisergebnisse zuviele Sitze hat, diese auch im gesamten Landkreis hätte (man bläst also einfach den Kreistag auf und vergibt nicht mehr 50 Sitze sondern 50 + x Sitze, damit diejenigen, die in den Wahlkreisen gewonnen haben auf jeden Fall in den Kreistag kommen), oder bis man den Kreistag zu 20% „überbelegt“ hat. Mehr darf man nämlich wegen § 20 VI LKrO nicht.

Dann ergibt sich folgendes Bild:

CDU FWV SPD FDP Grüne ödp
1 26’417 22’917 11’958 9’600 6’958 5’907
2 13’208 11’458 5’979 4’800 3’479 2’953
3 8’806 7’639 3’986 3’200 2’319 1’969
4 6’604 5’729 2’990 2’400 1’740 1’477
5 5’283 4’583 2’392 1’920 1’392 1’181
6 4’403 3’819 1’993 1’600 1’160 984
7 3’774 3’274 1’708 1’371 994 844
8 3’302 2’865 1’495 1’200 870 738
9 2’935 2’546 1’329 1’067 773 656
10 2’642 2’292 1’196 960 696 591
11 2’402 2’083 1’087 873 633 537
12 2’201 1’910 997 800 580 492
13 2’032 1’763 920 738 535 454
14 1’887 1’637 854 686 497 422
15 1’761 1’528 797 640 464 394
16 1’651 1’432 747 600 435 369
17 1’554 1’348 703 565 409 347
18 1’468 1’273 664 533 387 328
19 1’390 1’206 629 505 366 311
20 1’321 1’146 598 480 348 295
21 1’258 1’091 569 457 331 281

rot markierte Sitze stehen den Parteien sowohl aufgrund der Wahlkreisergebnisse als auch aufgrund des Gesamtergebnisses zu, gelb markierte Sitze stehen den Parteien nur aufgrund der Wahlkreisergebnisse zu, grün markierte Sitze stehen den Parteien als Ausgleichssitze  aufgrund des Gesamtergebnisses zu. Die ödp erhält keinen 4. Sitz, weil sie nicht in allen Wahlkreisen angetreten ist.

Der neue Kreistag besteht demzufolge aus 54 Mitgliedern.

Welche Kandidaten von FDP und Grünen jetzt die grün markierten Sitze bekommen findet man nach dem gleichen Prinzip heraus wie man auch die Landkreisergebnisse berechnet hat. Man bestimmt die gleichwertige Stimmenzahl jedes nichtberücksichtigten Kandidaten indem man seine Stimmenzahl durch die Anzahl der Sitze teilt, die sein Wahlkreis in den Kreistag entsenden darf. Dadurch eliminiert man den Einfluss, den die Wahlkreisgröße auf das persönliche Ergebnis hat.

Ein Kandidat der Grünen, der im Wahlkreis A (10 Sitze) 2’000 Stimmen bekommen hat (gleichwertige Stimmenzahl = 200), liegt hinter einem Kandidaten aus dem Wahlkreis H (4 Sitze), der 1’000 Stimmen bekommen hat (gleichwertige Stimmenzahl = 250).

Das war eigentlich auch schon alles 🙂

Gewöhnlich gut unterrichtete Quellen haben nicht dementiert, dass auf dem Landratsamt keiner mehr selbst rechnet, sondern die Zahlen nur noch in ein PC-Programm eingespeist werden.

3 Gedanken zu „Kreistagswahlen in Baden-Württemberg: Wie wird verteilt“

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