Die belgisch-hessische Lösung

Belgien und Hessen haben mehr zu bieten als leckere Pralinen, Waffeln, Pommes und Äppelwoi, nämlich die Erfahrung mit geschäftsführenden Regierungen. Man wählt einfach keinen neuen Regierungschef.

  • Belgien hatte vom 13. Juni 2010 bis zum 6. Dezember 2011 nur eine geschäftsführende Regierung (541 Tage)
  • Hessen hatte vom 26. September 1982 bis zum 7. Juni 1984 nur eine geschäftsführende Regierung (620 Tage)
  • Hessen hatte vom 27. Januar 2008 bis zum 5. Februar 2009 nur eine geschäftsführende Regierung (375 Tage)

Trotzdem steht sowohl Belgien als auch Hessen noch.

  • Die Wahl zum Bundeskanzler muß nicht zwingend in der zweiten Sitzung des Parlaments erfolgen. Angela Merkel wurde bspw. 2005 erst in der dritten Sitzung gewählt1 und das ist noch lange nicht der letztmögliche Termin.
  • Selbstverständlich dürfen auch Fraktionen Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen, die dann nach dritter Lesung verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet werden können.
  • Bis zum Ende des Jahres gibt es noch 4 Sitzungswochen, das sollte für einiges reichen, 2. und 3. Lesung können an einem Tag abgehandelt werden
  • Die Bundesregierung hat außer bei Gesetzen, welche die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes erhöhen oder neue Ausgaben in sich schließen oder für die Zukunft mit sich bringen oder die Einnahmeminderungen in sich schließen oder für die Zukunft mit sich bringen2, keinerlei Vetorecht.
  • Rot-grün hat im Bundesrat eine passable Mehrheit, von daher wird es nicht passieren, dass man mittels Vermittlungsausschuß die Gesetze zu verzögern sucht.

Eine geschäftsführende Regierung bietet für SPD, Grüne, die Linke, CDU und FDP (zumindest einem) einiges an Möglichkeiten.

  • Die SPD kann einiges von dem abräumen, was einer Koalition mit der CDU im Wege steht, aber sowohl von der Basis, als auch von Grünen und der Linken gefordert wird, bspw.
    • das Betreuungsgeld
    • den Mindestlohn

    Danach steht einer Koalition mit Angela Merkel nichts mehr im Weg. Die SPD muß sich auch nicht vorwerfen lassen, sie würde sich von den Linken tolerieren lassen. Die haben halt auch für das Gesetz gestimmt, kann man ja der SPD nicht vorwerfen.

  • Bei den Grünen kenne ich das Programm nicht so genau, aber da wird sich vermutlich auch einiges finden, was sie unbedingt verabschiedet sehen wollen und was auf das prinzipielle Wohlwollen der anderen beiden linken Parteien trifft.
  • Die Linke könnte sich rühmen, auch mal was durchgesetzt zu haben, ohne sich zu sehr von ihrem Programm zu entfernen
  • Die CDU könnte gar nichts dafür (auch nicht für die Dinge, die ein Großteil der Abgeordneten heimlich auch wollen)
  • Guido Westerwelle von der FDP könnte weiter mit einem Regierungs-Airbus fliegen.
  1. BTP 16/3 []
  2. Art. 113 GG []

2 Gedanken zu „Die belgisch-hessische Lösung“

  1. Gute Idee, aber dafür fehlt Rot-Grün vermutlich der Mut.

    Allgemein sollte man sich überlegen ob es nicht Zeit ist Legislative und Exekutive stärker zu trennen.
    Die meisten haben wohl Merkel als Regierungschef gewählt, und nicht die CDU als Gesetzgeber.
    Eine Direktwahl des Regierungschefs wäre IMHO wünschenswert.
    Ebenso ein Bundestag der nur noch direkt gewählte Abgeordnete enthält.

    Vermutlich müsste man die Wahl von Bundestag und Regierung dann zeitlich trennen, um zu verhindern das die Partei die den Kanzler stellt auch die Mehrheit des Bundestags kontrolliert.

  2. Ich weiß nicht, ob so etwas in Deutschland funktionieren würde.
    Bedingt durch die Weimarer Zeit, wo am Ende sehr häufig nur noch mit Notverordnungen regiert wurde, der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, die z.B. aus der Bundeswehr eine Parlamentsarmee gemacht hat und unserem ach so tollen Föderalismus, der entscheidende Kompetenzen der Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaften, Steuerbehörden etc.) an die Länder verlagert hat, steht so eine Bundesregierung relativ schnell mit heruntergelassenen Hosen da.

    Es bleiben ein paar Rechtsverordnungen, die sie erlassn dürfen (soweit sie in einem Gesetz extra dafür ermächtigt wurden) und sie darf auf internationalen Konferenzen unverbindlich plaudern. Sobald aber etwas völkerrechtlich wirksam werden könnte, oder in die nationale Gesetzgebung mündet, ist das Ende erreicht.

    Man könnte natürlich die EU-Karte spielen und eigene Wünsche über direkt geltende EU-Verordnungen oder in nationales Recht umzusetzene EU-Richtlinien verwirklichen, aber ob das so wünschenswert ist?

    Zu den direkt gewählten Abgeordneten schreib ich noch einen Artikel, ich denke nicht, dass deren Stellung wirklich so stark ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.