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Archiv für die Kategorie „Gesellschaft“

Der mittlerweile bundesweit bekannte SPD-Bezirksbürgermeister Buschkowsky hat einen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik gefordert. Dazu gehört unter anderem auch eine Halbierung des Kindergelds und der Einsatz der eingesparten Mittel in der Bildung.

Das klingt auf den ersten Blick gar nicht mal so schlecht. Allerdings ist das Ganze meines Erachtens nicht durchdacht.

Aber um mal von Vorne zu beginnen.

In Deutschland wird jeder nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert. Zumindest sollte das so sein, es gibt da durchaus manchmal Vollzugsdefizite, aber das lasse ich jetzt mal aussen vor, es geht ja ums Kindergeld.

Aus diesem Grund haben auch Kinder ein steuerfreies Existenzminimum, welches aufgrund fehlendem eigenen Einkommen bei den Eltern angerechnet wird. Das Existenzminimum liegt (von wenigen Ausnahmen abgesehen) bei 4′368 EUR und einem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes von 2′640 EUR (§32 VI EStG).

Das Kindergeld ist dazu gedacht, Familien, bei denen das Existenzminimum der Kinder nur zu einer unerheblichen Steuerminderung führen würde, zu unterstützen, also ein Sozialausgleich für Geringerverdienende.

Was passiert jetzt, wenn man das Kindergeld halbiert? Das steuerfreie Existenzminimum kann man nicht kürzen, das hat bei uns sowas wie Verfassungsrang (mal ganz unjuristisch ausgedrückt). Selbst wenn man den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf 0 drückt (was ich allerdings nicht glaube), wird man bei besserverdienenden Eltern auf einen “Kindergeld”-Betrag von 161 EUR pro Monat kommen. Weniger bekommen vor allem Familien, die ein geringeres Einkommen haben und bei denen ein Freibetrag nicht zu einem entsprechenden Steuerabzug führt.

Nochmal schnell nachgeschaut, doch Herr Buschkowsky ist Mitglied in der SPD.


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Ob das ganze nur eine oberschwäbische Provinzposse, ein Sturm im Wasserglas, viel Lärm um nichts oder doch ein kleines Skandälchen ist, überlasse ich ganz dem geneigten Leser.

Ouvertüre:

In Ravensburg ist zur Zeit OB-Wahlkampf. Es treten insgesamt 7 Bewerber an, darunter 3, denen Erfolgsaussichten zugebilligt werden:

  • Daniel Rapp (CDU), bisher Bürgermeister in Sigmaringen
  • Brigitte Lösch (Grüne), bisher Landtagsabgeordnete in Stuttgart
  • Oswald Metzger (SPD, Grüne, CDU), Publizist

Die Wahl findet ihren Widerhall auch in den sozialen Plattformen wie twitter und facebook.

Akt I:

einem User fällt die Ähnlichkeit zwischen dem Logo einer Twitter-Userin und dem eines OB-Kandidaten auf http://twitpic.com/17q3md

Akt II:

Wehe wenn sie losgelassen. Auf twitter tummeln sich sehr viele Menschen, die sich als IT-affin bezeichnen würden und in vielen von uns schlummert ein kleiner Bob Woodward :-) und so begann die Recherche.

[Update]

um mich nicht mit fremden Federn zu schmücken:

Gesucht und gefunden haben


[/Update]

Akt III:

Daniel Rapp hat eine homepage für seinen Wahlkampf eingerichtet, bzw. einrichten lassen. Die Domain ist nicht auf ihn registriert sondern auf den Geschäftsführer einer Ravensburger Werbeagentur. Ebenfalls Geschäftsführerin dieser Werbeagentur ist eine Frau, deren Name erstaunlich gut zu dem twitter-Account passt, der im bisherigen Wahlkampf vor allem durch Metzger-Bashing und Rapp-Lob-tweets aufgefallen ist.

Manche Äusserungen sind, von einer Privatperson gemacht, (für mich) gerade noch akzeptabel. Wenn sie vom politischen Gegner kommen, ist das (für mich) nicht mehr der Fall:

obwahlrv1

obwahlrv4

Andere wirken eher unfreiwillig komisch:

obwahlrv2

obwahlrv3

Ein paar tweets sind mittlerweile gelöscht, 31 um genau zu sein :-)

Vorhang


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Über die Fähigkeiten von Juso-Vorstandsmitgliedern, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auseinanderzuhalten, hatte ich bereits hier und dort ein wenig geschrieben.

Dass eine Promotionsstudentin und Inhaberin des 2. Staatsexamens im Fachgebiet Jura (Frau Drohsel) und ein Diplom-Politologe (Herr Böhning) es nicht schaffen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vorratsdatenspeicherung sinnentnehmend zu lesen, macht mich dann aber schon ein wenig betroffen. Bei den Jusos ist zu lesen:

Der Sprecher des Gesprächskreises Netzpolitik beim SPD-Parteivorstand Björn Böhning und die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel begrüßen das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung von Telekommunikationsdaten:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt eindeutig fest: Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden.

Vielleicht findet sich ja jemand, der den beiden mal erklärt, was das BVerfG in1 BvR 256/08 gemeint hat, als es ziemlich weit oben geschrieben hat

Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter[..] ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar;


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Wenn die Feierlaune der VDS-Gegner (ich bin übrigens auch einer) ein wenig abgeklungen ist und man sich das Urteil des BVerfG mal näher durchliest, wird man z.B. auf folgende Passage stossen:

Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.

Bei einer Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt, unterfällt eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Eingebunden in eine dem Eingriff adäquate gesetzliche Ausgestaltung kann sie den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen.

Es bleibt spannend.


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sie nennt es halt anders.

Bei der SPD läuft das ganze unter dem Stichwort “solidarische Bürgerversicherung”.

Jeder zahlt Beiträge nach Höhe seines Gesamteinkommens

Aus den diversen Publikationen der SPD lässt sich leider nicht entnehmen, ob:

  • die SPD damit auch die bisher sozialversicherungsfreien Nacht- und Sonntagszuschläge in die Berechnung einführen möchte,
  • es neben einer Einkommensteuererklärung zukünftig auf eine Krankenversicherungserklärung geben wird oder bspw. der Vermieter das ganze monatlich selbst machen muss,
  • auf Einnahmen, bei denen es keinen Arbeitgeber gibt, der volle Satz von derzeit 14,9% fällig wird, oder man als Zinsempfänger nur den “AN-”Anteil von 7.9% zu zahlen hat,
  • der Beitrag auch fällig wird, wenn die Einnahmen zwar fliessen müssten, das ganze aber nicht der Fall ist (bspw. weil der Mieter keine Miete zahlt),
  • allgemein steuerfreie bzw. pauschal vom AG versteuerte Einnahmen auch zur Beitragsbemessung herangezogen werden (bspw. der Sold bei ZDL, GWDL oder der Fahrtkostenzuschuss des AG, Jobtickets, Sachbezüge unter 44 EUR, Zuschüsse für Kinderbetreuung etc.),
  • zukünftig die Finanzämter für den Einzug des Krankenversicherungsbeitrags zuständig sind, weil die bereits jetzt schon die Höhe des Gesamteinkommens und die bezahlten Krankenversicherungsbeiträge kennen oder
  • jede Krankenkasse sich ein eigenes Abrechnungswesen für ihre Versicherten einrichten muss und die Höhe der Beiträge zu berechnen hat

Völlig unklar ist, auf wieviel hunderttausend neue Jobs in den Abrechnungsstellen die SPD durch diese Art der Beitragsberechnung hofft.


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