Archiv für die Kategorie „Gesellschaft“
FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hat Äußerungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Absenkung des Solidaritätszuschlags begrüßt. „Ob die Entlastung über die kalte Progression oder den Soli erfolgt, ist für die Menschen nicht entscheidend“, sagte Brüderle dem Handelsblatt.
Doch, das ist dann ein entscheidender Unterschied Herr Brüderle, wenn es darum gehen soll, vorrangig kleine und mittlere Einkommen zu entlasten.
Eine 4-köpfige Familie zahlt momentan bis zu einem Einkommen von 47’200 €/Jahr überhaupt keinen Solidaritätszuschlag.
Bevor bei dieser Familie auch nur ein Cent Solidaritätszuschlag fällig wird, fallen 5’500 € Einkommensteuer und 9’500 € Arbeitnehmer-Anteil Sozialabgaben an.
Vielleicht lassen Sie sich aus aktuellem Anlaß mal das Prinzip des Kinderfreibetrags erklären. Alternativ können Sie mir natürlich auch Ihre Vorstellung von kleinen und mittleren Einkommen näher bringen. Möglich, dass ich das bisher falsch verstanden habe.
Am 27. November findet in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung über den Ausstieg des Landes aus dem Bahnhofsbau zu Stuttgart statt. Als einen Beitrag zur Versachlichung möchte ich 2 Dinge klarstellen, die in den Diskussionen, die ich in den letzten Tagen mitbekommen habe, nicht ganz korrekt wiedergegeben wurden.
Es stimmt, dass vom dem Staatsgerichtshof mehrere Anträge gegen das Volksbegehren gescheitert sind.
Es stimmt allerdings auch, dass diese Anträge bereits an der Antragsbefugnis gescheitert sind, das Gericht hat sich mit der Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens überhaupt nicht beschäftigt.
Es stimmt, dass die Ausgestaltung des Stimmzettels nicht für jeden gleich ersichtlich ist, weil man mit NEIN für einen Weiterbau und mit JA für einen Stopp stimmen muss.
Es stimmt allerdings auch, dass es sich dabei nicht um einen miesen Trick handelt, sondern, dass sich die Fragestellung direkt aus der Landesverfassung ergibt.
Den zweiten Punkt möchte ich ein wenig ausführen.
Artikel 60 III – Landesverfassung von Baden-Württemberg
Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt, kann die Regierung eine von ihr eingebrachte, aber vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen.
Das Volk muss also über eine zuvor im Parlament gescheiterte Gesetzesvorlage abstimmen, man kann das nicht einfach ändern und eine andere Frage zur Abstimmung bringen.
Da die Gesetzesvorlage eine Änderung des status quo beinhaltet, und der momentane Status so ist, dass gebaut wird, kann man (wenn man aussteigen will) nur ein Gesetz einbringen, dass diesen Bau stoppt.Wenn man das will, stimmt man mit JA, wenn man weiterbauen will mit NEIN.
Desweiteren gibt es ja noch den Absatz 5 im Artikel 60
Artikel 60 V – Landesverfassung von Baden-Württemberg
Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.
Wenn die Befürworter eine Volksabstimmung möchten, bei denen man für JA=weiterbauen stimmt, dann dreht sich das Quorum plötzlich gegen die Befürworter und spielt den Gegnern von S21 in die Hände. Ob das dann im Sinne der Befürworter wäre, die momentan von schmutzigen Tricks sprechen?
Falls die Informationen des Spiegels stimmen, dass die neue Wertpapieraufsicht ESMA das Recht erhalten soll, die Veröffentlichung von Einschätzungen über die Zahlungsfähigkeit von Staaten vorübergehend zu untersagen, dann ist das neben der Tatsache, dass das nicht funktionieren wird, auch aus anderer Sicht bedenklich. Es gibt so etwas lästiges wie eine Meinungsäusserungsfreiheit.
Artikel 19 UN-Menschenrechtskonvention
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 10 EMRK
Freiheit der MeinungsäußerungJede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
Artikel 5 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Es ist ja nicht so, als ob die Rating-Agenturen damit irgendwelche Geheimnisse verraten würden. Diejenigen, die in großen Mengen Staatsanleihen halten werden sich vermutlich nicht nur auf das Rating einer (oder dreier) Agentur(en) verlassen, sondern selbst Prognosen erstellen1 . Will man das dann auch verbieten?
Die Kommission hätte gern, dass Banken, Versicherungen, Pensionsfonds und Kleinsparer Staatsanleihen kaufen und dann diese und das Maul halten, bis zum bitteren Ende.
Wo kämen wir sonst auch hin, wenn plötzlich für Staaten die gleichen Regeln gälten wie für alle anderen Schuldner.
- zumindest hoffe ich das [↩]

