BGB II

Ein Sachverhalt mitten aus dem Leben gegriffen.

Der (gestresste) Ehemann bestellt bei einem Juwelier eine teure Uhr zum 15. Hochzeitstag und natürlich kommt die Uhr nicht pünktlich an, woraufhin der Mann (vermeintlich) zurücktritt und die Uhr woanders kauft.

Am Ende hat er 2 Uhren. Hätte er lieber mal ein Candlelight-Dinner mit seiner Frau als Verzögerungsschaden geltend gemacht. Das wäre zumindest eine Prüfung gewesen, bei der ich völlig im Dunkeln getappt wäre (gut, auch beim Rücktritt und Schadenersatz nach §§ 280 I, III, 281, 283 BGB, aber das hätte ich wenigstens wissen können).

BGB III

wenn man nach 90% der Zeit bereits zum Ende einer Rechtsklausur kommt, dann ist das in aller Regel kein Zeichen dafür, dass man besonders gut oder schnell war, sondern dass man inrgendwas wichtiges übersehen hat, über das die Mitschreibenden ihre Zeit verknobelt haben.

Ich mag ja komplizierte Klausuren lieber, weil es bei den einfachen auf jeden Halbsatz und jedes Komma ankommt, während man bei den komlizierten als Korrektor schon wohlgestimmt zu sein scheint, wenn das Problem richtig erkannt wurde.

Man wird sehen, in 3 Monaten gibt es die Noten 🙁

Verwaltungsrecht

Gestern durfte ich eine Verwaltungsrechtsklausur schreiben, die mich meinem Ziel Bachelor of Law näher bringen sollte. Hat sie nicht.

Der Sachverhalt war eigentlich sehr spannend und hochpolitisch (ein wegen Cannabis-Besitz Verurteilter sollte nach Rechtskraft des Urteils präventiv erkennungsdienstlich behandelt werden, was auch eine Speichelprobe zwecks Erstellung eines DNA-Profils beinhaltete).

Aber darum ging’s eigentlich gar nicht. Vielmehr waren Verwaltungsakt, Fristen, materielle Rechtmäßigkeit und als Nebenschauplatz noch Widersprüche gegen Schulnoten zu prüfen und die Zwei-Stufen-Theorie zu erklären.