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In Baden-Württemberg stehen nächsten März Landtagswahlen an.
Aus diesem Grunde finden seit Anfang Februar in den einzelnen Wahlkreisen die Aufstellungsversammlungen der Parteien statt, in denen die Kandidaten nominiert werden.
Anders als in (vielen) anderen Bundesländern hat der baden-württembergische Wähler nur eine Stimme, mit der er seinen Wahlkreiskandidaten wählt. Eine Listenstimme (vergleichbar der Zweitstimme bei der Wahl zum Bundestag) gibt es nicht.
In Baden-Württemberg gewinnt die CDU fast alle Wahlkreise (das letzte Mal 69 von 70). Die Chancen für einen Nicht-CDU-Kandidaten, einen Wahlkreis zu gewinnen, stehen deshalb relativ schlecht. Aber zum Glück gibt es auf Landesebene einen Verhältnisausgleich. Wenn die FDP 11% der Stimmen bekommt, dann hat sie prinzipiell auch einen Anspruch auf 11% der Sitze.
In Baden-Württemberg gibt es keine Landeslisten der Parteien. Damit ist Baden-Württemberg ziemlich alleine in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen hat der Wähler zwar auch nur eine Stimme, aber der Verhältnisausgleich findet über eine Landesliste statt.
In Baden-Württemberg werden die Kandidaten für den Verhältnisausgleich über ihr Wahlergebnis in ihren Wahlkreisen bestimmt. Das bedeutet, dass es keine sicheren Plätze für Spitzenkandidaten gibt, sondern nur mehr oder minder aussichtsreiche Wahlkreise, in denen sie antreten können.
Das hat jetzt den SPD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2011 dazu gebracht, den Wahlkreis zu wechseln. Bisher trat Nils Schmid im Wahlkreis 09 – Nürtingen an. Der ist aber durch eine Änderung des Wahlgesetzes kein sicherer Wahlkreis für die SPD. Deshalb hat sich Herr Schmid in seiner Umgebung umgeschaut um einen Wahlkreis zu finden, der ihm höhere Chancen für den Einzug bietet. Und er ist fündig geworden. Der Wahlkreis 60 – Reutlingen ist aussichtsreicher.
Mit der Folge, dass der bisherige Abgeordnete, Rudolf Hausmann, der diesen Wahlkreis seit 1996 im Landtag vertritt, weichen muss.
Es geht mich natürlich überhaupt nichts an, wie andere Parteien ihre Kandidaten aufstellen, allerdings würde ich mir als Wähler in diesem Wahlkreis ein wenig verschaukelt vorkommen. Da macht ein Abgeordneter seinen Job (aus Sicht der Wähler) so gut, dass er zweimal wiedergewählt wird und als Dank bekommt man dann einen “Spitzen-”Kandidaten vor die Nase, bzw. auf den Stimmzettel gesetzt, der in der Landespolitik gross rauskommen will und vermutlich die Bedürfnisse und Wünsche des eigenen Wahlkreises eher als minderprioritär betrachtet.
Die SPD-Mitglieder des Wahlkreises Reutlingen (das sind die, die darüber bestimmen, wer in ihrem Wahlkreis für die SPD auf den Wahlzettel kommt) hat man vorher nicht gefragt, das läuft über die Kreisvorstände. Aber das wird sicher kein Problem. Als Vorstand macht man einfach ein bisschen Druck, dass es ja nicht sein kann, dass der Spitzenkandidat für den Landtagswahlkampf überhaupt nicht antritt und schon läuft das ganze.
Letzten Endes entscheiden die Wähler am 27. März 2011 im Wahlkreis Reutlingen, ob sie einen importierten SPD-Kandidaten unterstützen.
Ein wenig Lachen könnte ich mir vermutlich nicht verkneifen, wenn es der Nürtinger SPD-Kandidat dann schafft, der Reutlinger aber nicht.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich einen Spitzenkandidaten, der sich selbst sowenig eigene Überzeugungskraft zugesteht, etwas seltsam finde. Es ist ja nicht so, dass Nürtingen eine SPD-Diaspora ist.
Über die Fähigkeiten von Juso-Vorstandsmitgliedern, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auseinanderzuhalten, hatte ich bereits hier und dort ein wenig geschrieben.
Dass eine Promotionsstudentin und Inhaberin des 2. Staatsexamens im Fachgebiet Jura (Frau Drohsel) und ein Diplom-Politologe (Herr Böhning) es nicht schaffen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vorratsdatenspeicherung sinnentnehmend zu lesen, macht mich dann aber schon ein wenig betroffen. Bei den Jusos ist zu lesen:
Der Sprecher des Gesprächskreises Netzpolitik beim SPD-Parteivorstand Björn Böhning und die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel begrüßen das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung von Telekommunikationsdaten:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt eindeutig fest: Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden.
Vielleicht findet sich ja jemand, der den beiden mal erklärt, was das BVerfG in1 BvR 256/08 gemeint hat, als es ziemlich weit oben geschrieben hat
Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter[..] ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar;
Wenn die Feierlaune der VDS-Gegner (ich bin übrigens auch einer) ein wenig abgeklungen ist und man sich das Urteil des BVerfG mal näher durchliest, wird man z.B. auf folgende Passage stossen:
Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.
Bei einer Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt, unterfällt eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Eingebunden in eine dem Eingriff adäquate gesetzliche Ausgestaltung kann sie den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen.
Es bleibt spannend.
sie nennt es halt anders.
Bei der SPD läuft das ganze unter dem Stichwort “solidarische Bürgerversicherung”.
Jeder zahlt Beiträge nach Höhe seines Gesamteinkommens
Aus den diversen Publikationen der SPD lässt sich leider nicht entnehmen, ob:
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die SPD damit auch die bisher sozialversicherungsfreien Nacht- und Sonntagszuschläge in die Berechnung einführen möchte,
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es neben einer Einkommensteuererklärung zukünftig auf eine Krankenversicherungserklärung geben wird oder bspw. der Vermieter das ganze monatlich selbst machen muss,
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auf Einnahmen, bei denen es keinen Arbeitgeber gibt, der volle Satz von derzeit 14,9% fällig wird, oder man als Zinsempfänger nur den “AN-”Anteil von 7.9% zu zahlen hat,
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der Beitrag auch fällig wird, wenn die Einnahmen zwar fliessen müssten, das ganze aber nicht der Fall ist (bspw. weil der Mieter keine Miete zahlt),
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allgemein steuerfreie bzw. pauschal vom AG versteuerte Einnahmen auch zur Beitragsbemessung herangezogen werden (bspw. der Sold bei ZDL, GWDL oder der Fahrtkostenzuschuss des AG, Jobtickets, Sachbezüge unter 44 EUR, Zuschüsse für Kinderbetreuung etc.),
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zukünftig die Finanzämter für den Einzug des Krankenversicherungsbeitrags zuständig sind, weil die bereits jetzt schon die Höhe des Gesamteinkommens und die bezahlten Krankenversicherungsbeiträge kennen oder
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jede Krankenkasse sich ein eigenes Abrechnungswesen für ihre Versicherten einrichten muss und die Höhe der Beiträge zu berechnen hat
Völlig unklar ist, auf wieviel hunderttausend neue Jobs in den Abrechnungsstellen die SPD durch diese Art der Beitragsberechnung hofft.
es gibt ja ein altes Sprichwort:
Wenn eine Tür sich schliesst, dann öffnet sich eine andere
Ich möchte erweitern auf
Wenn ein Steuerschlupfloch geschlossen wird, dann öffnen sich zwei andere.
In Deutschland gibt es mittlerweile einen riesigen Dienstleistungssektor, der sich ausschliesslich damt befasst, wie die zu betreuende Klientel Steuern sparen kann. Da sind politisch gewollte (Container-Leasing, Filmförderung, Abschreibung bei denkmalgeschützten Gebäuden) und ungewollte dabei, die dann von den jeweilig Regierenden schnell geschlossen werden, oder garnicht.
Zero-Bonds waren mal steuerfrei, weil man ja keine Zinsen bekommt und die Steigerung des Anleihewerts nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei war. Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (z.B. Banken und Versicherungen) schleusen z.B. ihre Computer durch Behindertenwerkstätten, weil dann nur 7% Umsatzsteuer fällig werden und die Behindertenwerkstätte die 19% Vorsteuer zurückbekommt …
Die neueste Idee im Bereich der Ökosteuer besticht durch ihre Schlichtheit. Das produzierende Gewerbe hat zahlreiche Ausnahmeregelungen, was die Bezahlung der Ökosteuer angeht. Hotels fallen aber ebensowenig unter produzierendes Gewerbe wie beispielsweise Bürotürme. Irgendjemand ist auf die Idee gekommen, dass man das ja ändern könnte. Die firmeneigene Heizung/Klimaanlage wurde in eine Gesellschaft ausgelagert, die sich nur um die Energieproduktion kümmert. Die neue GmbH kauft Strom/Heizöl und verrechnet dem vorherigen Eigner dann die Wärme bzw. Kühlleistung. Und schon kommt auch ein Hotel oder ein grosses Bürogebäude in den Genuss niedrigerer Sätze bei der Ökosteuer.
Diese Lücke soll jetzt geschlossen werden, aber ich bin mir sicher, bei dem handwerklichen Geschick, das die jeweiligen Regierungen in den letzten 12 Jahren an den Tag gelegt haben, reissen sie damit mindestens zwei neue Löcher auf, die nur darauf warten, von findigen Steuerberatern gefunden zu werden.

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