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Archiv für die Kategorie „Unmut“

Bei einem Landratsamt in meiner näheren Umgebung ist momentan

die Stelle der persönlichen Referentin / des persönlichen Referenten des Landrats

baldmöglichst zu besetzen.

Sie haben insbesondere folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei Entscheidungsprozessen
  • Steuerungs- und Koordinationsaufgaben
  • Projekt- und Sonderaufgaben
  • Vor- und Nachbereitung von Terminen (inkl. Reden und Grußworte) und Teilnahme an diesen
  • Erledigung des repräsentativen Schriftverkehrs und Unterstützung des Landrats im Tagesgeschäft

Sie verfügen über:

  • ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in den Bereichen Verwaltung, Verwaltungswissenschaft oder Jura oder eine den Anforderungen der Stelle entsprechende besondere Berufs- und Lebenserfahrung
  • Kenntnisse der Strukturen einer großen Kommunalverwaltung
  • die Fähigkeit zur Analyse komplexer kommunalpolitischer und -rechtlicher Fragestellungen
  • ein hohes Maß an sozialer, kommunikativer und multimedialer Kompetenz
  • selbstständiges, verantwortungsbewusstes und zielorientiertes Arbeiten
    ein freundliches und sicheres Auftreten, außerordentliches Engagement sowie die Bereitschaft für den Einsatz zu unregelmäßigen Arbeitszeiten und am Wochenende.

So weit, so gut.

Weiter unten findet sich dann:

Die Einstellung erfolgt in Entgeltgruppe 10 TVöD.

Ein kurzer Blick in den TVÖD zeigt Folgendes:

Entgeltgruppe 10, Stufe 1: 2′533,08 EUR pro Monat

Ein kurzer Check bei nettolohn.de (Steuerklasse IV) zeigt Folgendes:

Nettolohn: 1′648,27 EUR pro Monat.

Vielleicht bin ich ja durch meine Tätigkeit in der Schweiz viel zu sehr verwöhnt von den Gehältern hier, aber was da für knapp 1′650 EUR netto verlangt wird …

Während man bei dieser Stelle noch sagen kann, “dann schreibt der Landrat seine Reden künftig eben selbst”, ist das bei anderen Aufgaben nicht ganz so einfach. Ob Ingenieure im Bereich Bau und Umwelt oder IT-ler, all diejenigen werden maximal in der Entgeltgruppe 10 TVÖD eingestellt. Sehr attraktiv ist der Arbeitgeber öffentlicher Dienst momentan nicht.

Das sieht man auch daran, wie intensiv und fachkundig sich um das landratsamteigene Gästebuch (bei einem anderen Landratsamt in der Nähe) gekümmert wird (Seite abgerufen am 01.03.2010):

gaestebuch


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So, genug geärgert. Schliesslich nehme ich dem Finanzamt Arbeit ab, wenn ich die Einkommensteuererklärung via ELSTER übermittle, nicht umgekehrt.

Da erwarte ich, dass man die Fehlermeldungen ein wenig aussagekräftiger gestaltet.

elster-1

Ich habe alles ausgefüllt. Vielleicht behagt ELSTER ja nicht, dass die Ehefrau einen männlichen Vornamen hat, aber bei getrennter Veranlagung ist das halt so. Es werden 2 Steuererklärungen abgegeben und in der Steuererklärung der Ehefrau sind die Rollen getauscht und der Ehemann läuft unter:

elster-2

Ich habe da im Übrigen auch keinerlei Probleme mit, mal die Ehefrau zu sein. Nur funktionieren sollte es dann. Wenn wir gemeinsam veranlagt würden, würde es funktionieren. Falls jemand einen Tipp hat, bitte in den Kommentaren vermerken.

Momentan kann ich mich entscheiden. Entweder ich fülle auf Seite 4 des Mantelbogens aus, dass die Ehefrau (also ich) eine nachhaltige Geschäftsbeziehung zu einem ausländischen Finanzistitut hat (die UBS führt mein Gehaltskonto, ich gehe jetzt mal davon aus, dass das nachhaltig ist), dann motzt ELSTER auf Seite 1, dass wir getrennt veranlagt sind und irgendwas an dem Namen Markus stört. Oder ich lasse das Feld frei, dann funktioniert die erste Seite des Mantelbogens (ich darf jetzt Markus heissen und getrennt veranlagt werden), allerdings motzt ELSTER dann auf Seite 4, dass ich vergessen habe, Eintragungen zu machen (nämlich genau dort, wo nach meinen Beziehungen zu ausländischen Finanzinstituten gefragt wird).

Ich werde jetzt die Steuererklärung auf Papier ausfüllen, persönlich abgeben und den Finanzbeamten an § 88 AO erinnern.

§ 88 Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
(2) Die Finanzbehörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.

Kann sein, dass er dann für die Steuererklärung mehr als die 3,5 Minuten benötigt, die er pro Einkommensteuererklärung im Schnitt zur Verfügung hat. Aber momentan fehlt mir da ein bisschen das Mitleid.

So, vielleicht wird es ja nächstes Jahr wieder was, mit mir und der ELSTER. Dieses Jahr bin ich raus.

np: johnny cash – hurt


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Bei Facebook bin ich über folgende Aussage gestolpert:

Niedrige Steuersätze in der Schweiz. Powered by Deutsches Schwarzgeld.

Man hat es als Deutscher in der Schweiz momentan sowieso schwer genug. Da brauche ich nicht noch inhaltlich falsche Parolen von Mitgliedern der Jugendorganisation einer ehemaligen deutschen Volkspartei, deren aktuelle Vorsitzende noch nicht einmal den Unterschied zwischen Steuern und Sozialabgaben zu kennen scheint (einfach mal nach Franziska Drohsel OECD-Studie googeln und eine eigene Meinung bilden).

Ich möchte den Verfasser der Zeilen auf facebook ja nicht mit unnötig vielen Fakten langweilen, aber ein einfacher Vergleich der beiden Bundeshaushalte könnte einige Hinweise liefern, warum die Steuersätze in der Schweiz zum grossen Teil niedriger liegen.

Im Bundeshaushalt der Bundesrepublik Deutschland sind beispielsweise rund 80 Milliarden EUR Leistungen an die Rentenversicherung enthalten. Das sind rund 28% des Bundeshaushaltes. Diesen Riesenbatzen hat die Schweiz nicht, weil die AHV nur eine Grundrente garantiert und alles weitere über private Absicherung (auch von Arbeitgeberseite) aufgebaut wird. Die Schweizer mussten auch nicht ein Fünftel der Bevölkerung und Infrastruktur innerhalb von 20 Jahren von einem (gehobenen) Ostblock-Niveau auf (fast) westdeutsches Niveau hieven. Die Schweizer haben eine geringere Arbeitslosigkeit, einen geringeren Anteil an prekär Beschäftigten …

Aber wenn man den bösen deutschen Steuerhinterzieher mit dem bösen schweizerischen Banker in einen Sack stecken und draufschlagen kann, muss man sich die Welt ja nicht komplizierter machen, als man sie verstehen kann.

Als Einstiegspunkt bezüglich des schweizerischen Steuersystems bietet sich

http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00075/00076/index.html?lang=de

an.

So, das musste mal raus.


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Wer Milchmädchen mal beim Rechnen zuschauen will, sollte sich das Landwirtschaftsamt in Ravensburg für einen Besuch vormerken.

Ein Bürger meiner Heimatgemeinde Horgenzell hat die Verwaltung gefragt, wieviele Biogasanlagen Horgenzell verträgt. Der Bürgermeister hat das ganze dann an das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg weitergeleitet und von dort folgende Antwort bekommen:

Die Gemeinde hat 3400 Hektar landwirtschaftliche Fläche, davon 200 Hektar Obstanlagen. Verbleiben 3200 Hektar Acker und Grünland. Für die Ernährung der Rinder und Schweine in der Gemeinde sind 2200 Hektar nötig. Die restlichen tausend Hektar könnten zum Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen genutzt werden. Inzwischen sind in Horgenzell Biogasanlagen mit zusammen 620 Kilowatt Leistung genehmigt. Einen Aufschlag von 350 Kilowatt für Erweiterungen eingerechnet, benötigen sie zusammen rund 500 Hektar. Also bleiben weitere 500 Hektar für zukünftige Biogasanlagen.

Schöne Zahlen mit dem Aussagewert Null.

  1. Landwirtschaftliche Betriebe pachten auch Ackerflächen in anderen Gemeinden. Zwischen den Horgenzeller Teilorten Wilhelmskirch und Ringenhausen liegen 11 Kilometer. Der Landwirt, der in Wilhelmskirch seinen Bauernhof hat und in Geratsberg (Ravensburg) ein Feld gepachtet hat, fährt nur 900 Meter. Ähnlich geht es dem Ringenhausener Bauer, der ein Feld in Wilhelmsdorf pachtet. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Bauern, die aus Fronreute, Berg, Deggenhausertal oder Wilhelmsdorf kommen und Horgenzeller Äcker gepachtet haben.
  2. Der Bestand an Rindern und Schweinen ist nicht statisch. In den letzten 10 Jahren ist der Bestand an Rindern um über 20% gesunken, dafür ist der Bestand an Schweinen um 17% gestiegen.
  3. Biogasanlagen müssen nicht zwingend mit Energiepflanzen betrieben werden. Im Münchner Zoo läuft beispielsweise eine Anlage, die mit dem Mist der Zootiere und Futterresten betrieben wird. In der Schweiz werden einige Biogasanlagen mit Küchen- und Gartenabfällen betrieben (kompogas).

Ich finde die Aussage ein wenig gewagt. Hauptsache, man hat ein paar Zahlen präsentiert.


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Wer mal wieder wissen will, welche Waren mit 7% und welche mit 19% Umsatzsteuer belegt sind, kann sich hier ein bisschen an den Kopf langen:

BMF v. 05.08.2004 – IV B 7 -S 7220 – 46/04

Ab und zu wird das dann aktualisiert, wenn z.B. bei getrockneten Schweineohren unterschieden wird, zwischen genießbaren (auch wenn als Tierfutter verwendet) und getrockneten Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind.

Im Jahr 2006 waren übrigens vor dem Bundesfinanzhof 25 Verfahren anhängig, in denen es um die Einstufung von Waren ging. Kein Wunder, wenn man sich z.B. die Eingruppierungen anschaut:

Begünstigt sind [..] Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher für Kinder (aus Position 4903). Hierzu gehören Bilderalben und Bilderbücher, bei denen die Bilder vorherrschend sind und der Text nur untergeordnete Bedeutung hat und die nach ihrer Beschaffenheit offensichtlich zur Unterhaltung von Kindern bestimmt sind oder dazu dienen, ihnen die Grundlagen des Alphabets oder des Wortschatzes zu vermitteln, z.B. Bilderfibeln und ähnliche Bücher, bewegliche Zieh- und Aufstellbilderbücher, Bilderbücher mit Bildern oder Vorlagen zum Ausschneiden, soweit die zum Ausschneiden bestimmten Teile nur eine nebensächliche Rolle spielen, ebenso Übungshefte für Kinder, die hauptsächlich Bilder mit begleitendem Text enthalten, die mit Schreib- oder anderen Übungen zu ergänzen sind, [..]

Nicht begünstigt sind dagegen Bilderbücher für Kinder, mit Bildern oder Vorlagen zum Ausschneiden, bei denen mehr als die Hälfte der Seiten (einschließlich Umschlag) ganz oder teilweise zum Ausschneiden bestimmt sind, sowie bewegliche Zieh- und Aufstellbilderbücher, die im Wesentlichen Spielzeug darstellen


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