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	<title>... und alle Fragen offen? &#187; anstiftung</title>
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	<description>Kurioses und Alltägliches</description>
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		<title>Ein kleiner Ausflug in die Steuerhinterziehung</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 13:04:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schritter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[anstiftung]]></category>
		<category><![CDATA[steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[verbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[vergehen]]></category>

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		<description><![CDATA[Sigmar Gabriel h&#228;tte &#8211; wenn der Spiegel richtig zitiert &#8211; gerne, dass Steuerhinterziehung ab einer Summe von 500&#8217;000 EUR als Verbrechen eingestuft wird und nicht mehr als Vergehen. § 12 StGB Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestma&#223; mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder dar&#252;ber bedroht sind. Auf den ersten Blick &#228;ndert sich nicht viel. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sigmar Gabriel h&#228;tte &#8211; wenn der Spiegel richtig zitiert &#8211; gerne, dass Steuerhinterziehung ab einer Summe von 500&#8217;000 EUR als Verbrechen eingestuft wird und nicht mehr als Vergehen.</p>
<blockquote>
<p><strong>§ 12 StGB</strong></p>
<p>Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestma&#223; mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder dar&#252;ber bedroht sind.</p>
</blockquote>
<p>Auf den ersten Blick &#228;ndert sich nicht viel. Bereits jetzt gilt:</p>
<blockquote>
<p><strong>§ 370 AO</strong></p>
<p>[..]</p>
<p>(2) Der Versuch ist strafbar.<br />
(3) In besonders schweren F&#228;llen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der T&#228;ter</p>
<ol dir="ltr">
<li>
<div>in gro&#223;em Ausma&#223; Steuern verk&#252;rzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,</div>
</li>
</ol>
</blockquote>
<p>Durch die Leitsatzentscheidung des BGH (<a title="Bundesgerichtshof" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=3f79ded410ff9dd446c860f7ee2ac640&amp;nr=46604&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">1 StR 416/08</a>) </p>
<blockquote>
<p>Bei Hinterziehungsbetr&#228;gen in Millionenh&#246;he kommt eine aussetzungsf&#228;hige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgr&#252;nde noch in Betracht. </p>
</blockquote>
<p>wird sich das auch ohne &#196;nderung des Gesetzes auf 1 Jahr Mindeststrafe einpendeln.</p>
<p>Spannender und gef&#228;hrlicher w&#252;rde es allerdings f&#252;r Menschen, die bisher noch nicht im Bereich der Strafbarkeit sind und zwar durch </p>
<blockquote>
<p>§ 30 StGB</p>
<p>(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften &#252;ber den Versuch des Verbrechens bestraft.  </p>
</blockquote>
<p>Rausgek&#252;rzt ergibt sich:</p>
<p>Wer einen anderen zu bestimmen versucht, zu einem Verbrechen anzustiften</p>
<p>Die ganzen Vorst&#228;nde und Back-Office-Mitarbeiter, die sich st&#228;ndig neue Modelle zum &#8220;Steuersparen durch kreatives Auslegen der Wahrheit&#8221; ausdenken und diese dann an die Berater weitergeben mit der Auflage, das doch im Rahmen der Kundenbindung finanzkr&#228;ftigen Kunden anzubieten, w&#252;rden sich k&#252;nftig (und zwar nicht zu knapp) strafbar machen.</p>
<p>Prinzipiell ein interessanter Weg, das ganze auch f&#252;r die ausf&#252;hrenden Banke(r/n) zu gef&#228;hrlich zu machen und den Sumpf von dieser Seite her auszutrocknen. Wenn man sich jetzt auch noch dazu aufraffen k&#246;nnte, den ganzen (halb-)staatlichen deutschen Landesbanken die Dependancen in Steuersparoasen zu schliessen, w&#228;re einiges gewonnen.</p>
<p>Wer jetzt einwendet, dass der Staat die B&#252;rger ja quasi zur Steuerhinterziehung zwinge, weil er so unversch&#228;mt abkassiert, dem kann ich nur entgegnen, dass Kapitalbesitzer in Deutschland besser gestellt sind, als Arbeitnehmer.</p>
<p>W&#228;hrend der Arbeitnehmer f&#252;r sein Einkommen, das zwischen 40&#8217;000 EUR und 60&#8217;000 EUR liegt, insgesamt 8&#8217;300 EUR Steuern zahlt, zahlt der Kapitaleigner, der sein Geld z.B. in Bundesanleihen gesteckt hat, in diesem Bereich nur 5&#8217;275 EUR. W&#228;hrend f&#252;r den Kapitaleigner die Steuerquote bei 26,4% stehenbleibt, l&#228;uft sie f&#252;r den Arbeitnehmer bis 44,31%.</p>
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