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	<title>... und alle Fragen offen? &#187; Ehegattensplitting</title>
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	<description>Kurioses und Alltägliches</description>
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		<title>kleiner Assoziationstest</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Jan 2011 12:22:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schritter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versorgungsausgleich]]></category>

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		<description><![CDATA[ein kleiner Assoziationstest. Ehegattensplitting Szene 1 langsame Fahrt durch eine Hamburger Elbchaussee. Die Kamera f&#228;hrt auf ein hellerleuchtetes, herrschaftliches Anwesen zu und schaut durch ein Fenster. Dort liegt ein 5-fach geliftetes, fettabgesaugtes 53-j&#228;hriges Million&#228;rsweibchen auf dem Sofa und l&#228;sst sich f&#252;r den Abend, den sie champagnersaufend und kaviarfutternd auf einer Charity-Gala verbringen wird, die N&#228;gel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ein kleiner Assoziationstest.</p>
<p align="center"><strong><u>Ehegattensplitting</u></strong></p>
<p><u><strong>Szene 1</strong></u></p>
<p>langsame Fahrt durch eine Hamburger Elbchaussee. Die Kamera f&#228;hrt auf ein hellerleuchtetes, herrschaftliches Anwesen zu und schaut durch ein Fenster. Dort liegt ein 5-fach geliftetes, fettabgesaugtes 53-j&#228;hriges Million&#228;rsweibchen auf dem Sofa und l&#228;sst sich f&#252;r den Abend, den sie champagnersaufend und kaviarfutternd auf einer Charity-Gala verbringen wird, die N&#228;gel machen. Links hinter ihr erkennt man irgendeinen Fummel, den sie f&#252;r einen 5-stelligen Preis aus irgendeiner Prachtboutique mitgebracht hat. Finanziert wird dieses Leben von ihrem Fabrikanten-Gatten, der das Geld daf&#252;r seinen unterprivilegierten, ausgebeuteten Angestellten abgepresst hat. Und vom Steuerzahler, der diese Lebensplanung dank Ehegattensplitting mit einem fast 5-stelligen Steuervorteil pro Jahr subventioniert.</p>
<p><u><strong>Szene 2</strong></u></p>
<p>Montag Morgen 9.45 Uhr in einem Supermarkt in Duisburg-Marxloh. Der 52-j&#228;hrige, nach einem Arbeitsunfall erwerbsunf&#228;hige Fr&#252;hrentner Martin B. macht f&#252;r sich und seine Frau, die als Kassiererin bei Aldi arbeitet, den Einkauf.</p>
<p><strong><u>Szene 3</u></strong></p>
<p>&#220;berf&#252;llter H&#246;rsaal in einer deutschen Universit&#228;t. Der 28-j&#228;hrige Torben F. sitzt gerade in einer Vorlesung und m&#246;chte seinen Master of Science nachholen, nachdem er nach dem Abitur seinen Bachelor gemacht hat und 4 Jahre in einem grossen deutschen Maschinenbaukonzern gearbeitet hat. Seine 31-j&#228;hrige Frau Bettina arbeitet als Controllerin bei einer Bank.</p>
<p><u><strong>Szene 4</strong></u></p>
<p>Nachdem sich beim Ehepaar V. das dritte Kind eingestellt hat, geht der 34-j&#228;hrige Vater Dieter f&#252;r insgesamt 2 Jahre in Elternzeit, w&#228;hrend seine Frau Tanja f&#252;r den Familienunterhalt sorgt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die SPD plant mal wieder, das Ehegattensplitting abzuschaffen, bzw. weiterzuentwickeln, was von <a title="Ehegattensplitting" href="http://rotstehtunsgut.de/2011/01/09/fortschrittsprogramm/#comment-13188" target="_blank">Teilen der Basis begr&#252;sst</a> wird.</p>
<p>Die Frage, ob eine 4-k&#246;pfige Familie, bei der ein Partner 40’000 und der andere 20’000 EUR Bruttojahreseinkommen hat leistungsf&#228;higer ist als eine 4-k&#246;pfige Familie, bei der beide 30’000 EUR Bruttojahreseinkommen haben, wird mir leider immer noch nicht beantwortet, stattdessen wird auf den Wikipedia-Eintrag zu den Argumenten gegen das Ehegattensplitting verwiesen.</p>
<p>Dann halt <a title="Ehegattensplitting" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting#Argumente_gegen_das_Ehegattensplitting" target="_blank">Wikipedia</a>.</p>
<blockquote>
<p>Vom Splitting profitiere in erster Linie die kinderlose Ehe, nicht aber Familien aus verheirateten Eheleuten mit Kindern. Im Gegenteil: Der Splittingvorteil f&#228;llt umso weniger ins Gewicht, je mehr Kinder in einer Familie versorgt werden m&#252;ssen.</p>
</blockquote>
<p>Vom Ehegattensplitting profitieren alle Paare und Familien, bei denen die Partner unterschiedlich hohe Einkommen haben. Dabei ist es v&#246;llig egal, ob da kein Kind, oder eine Volleyball-Mannschaft an Kindern zuhause ist. Das Ehegattensplitting ist aber auch nicht daf&#252;r gedacht. Es geht darum, dass der Gesetzgeber irgendwann mal davon ausgegangen ist, dass in einer Partnerschaft das Geld relativ gleichm&#228;&#223;ig f&#252;r beide Partner ausgegeben wird. Die Ehen, in denen die Gutverdienerin auf Male Urlaub macht und der schlechter Verdienende auf Malle sind vermutlich eben so selten wie die Paare, bei denen der Gutverdiener abends Lachsh&#228;ppchen isst und die schlechter Verdienende altes Brot vom Vorvortag. Aber es ist halt</p>
<blockquote>
<p>nur in Ans&#228;tzen wissenschaftlich untersucht worden;</p>
</blockquote>
<p>Da hilft gesunder Menschenverstand wenig, wir wollen Jobs f&#252;r Soziologen, Sozialp&#228;dagogen und Wirtschaftswissenschaftler, die das genau untersuchen und 70-seitige Studien anfertigen, m&#246;glichst noch gef&#246;rdert mit EU-Mitteln.</p>
<blockquote>
<p>Der Splittingvorteil ist im Vergleich mit einem unverheirateten Paar umso gr&#246;&#223;er, je weiter die beiden Ehegatten-Einkommen auseinander liegen. Dies ergibt sich aus der Steuerprogression. Er ist am gr&#246;&#223;ten, wenn einer der Eheleute &#252;berhaupt kein Einkommen bezieht.</p>
</blockquote>
<p>Stimmt. Die Frage ist allerdings, ob der Vergleich &#8220;verheiratet -unverheiratet&#8221; besser ist als der Vergleich &#8220;verheiratet mit jeweils unterschiedlich hohen Einkommen &#8211; verheiratet mit jeweils gleich hohen Einkommen&#8221;. Der Gesetzgeber geht momentan zum Beispiel davon aus, dass Altersversorgungsanspr&#252;che in einer Ehe gemeinsam erwirtschaftet werden, was man daran sieht, dass bei einer Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgef&#252;hrt wird, bei dem die in der Ehe erwirtschafteten Anspr&#252;che unabh&#228;ngig davon, wer sie erwirtschaftet hat, h&#228;lftig auf die Geschiedenen aufgeteilt wird. Aber auch Dinge wie die Hinterbliebenenrente bauen ja irgendwie darauf auf, dass der &#252;berlebende Partner irgendwas f&#252;r den Anspruch des gestorbenen Partners getan hat.</p>
<p>W&#252;rde man das Ehegattensplitting streichen und den Versorgungsausgleich belassen, w&#252;rde sich ein Ehepaar, dass sich kurz vor Erreichen des Renteneintritts scheiden l&#228;sst, steuerlich besser stellen als ein Ehepaar, das verheiratet bleibt.</p>
<blockquote>
<p>Das Splitting bewirke, dass sich wegen der Steuerprogression eine &#252;ber eine geringf&#252;gige Besch&#228;ftigung hinausgehende Arbeitsaufnahme f&#252;r einen Ehepartner kaum lohne, wenn der andere Ehepartner gut verdient.</p>
</blockquote>
<p>Wenn das stimmt, dann lohnen sich Gehaltserh&#246;hungen auch nicht, weil aufgrund der Steuerprogression und der relativ hohen Beitragsbemessungsgrenzen von 1 EUR Gehaltserh&#246;hung gerade mal die H&#228;lfte beim Arbeitnehmer ankommt. Ebensowenig lohnen sich Weiterbildungen, die eine h&#246;here Tarifeingruppierung bieten, weil da das gleiche gilt. &#220;berhaupt lohnt sich h&#246;heres Einkommen nicht, weil der Staat und die Sozialversicherungen in gewissen Regionen 53% einer Gehaltssteigerung einbehalten.</p>
<blockquote>
<p>Das Ehegattensplitting bewirke in Kombination mit bestimmten Regelungen der Sozialversicherung (der beitragsfreien Familienmitversicherung, der auf das Individuum bezogenen Beitragsbemessungsgrenze und der Beg&#252;nstigung von Minijobs) dass bezogen auf gleich hohe Bruttofamilieneinkommen diejenigen Ehepaare, die sich Erwerbs- und Familienaufgaben ungef&#228;hr gleich teilen, durch der Summe der Steuern und Abgaben h&#246;her belastet w&#252;rden als Einverdiener- oder Zuverdienerehen.</p>
</blockquote>
<p>Das stimmt teilweise, ist aber prim&#228;r kein Steuerproblem sondern ein Problem der Sozialversicherungssysteme im allgemeinen und der Beitragsbemessungsgrenze im Besonderen. Daf&#252;r erwirtschaftet ein Ehepaar mit der Verteilung 40&#8217;000/40&#8217;000 EUR auch h&#246;here Rentenanwartschaften und 2x Anspruch auf Arbeitslosengeld, was bei einem Ehepaar mit 80&#8217;000/0 EUR nicht der Fall ist. Ein Wegfall des Ehegattensplittings w&#252;rde nichts an der Situation der Bevorzugung der Einverdienerfamilie &#228;ndern.</p>
<p>Aber es geht ja auf die Reichen (siehe Szene 1). Da kann man vermutlich Stimmung machen.</p>
<p>Da das Wissen, wie das Ehegattensplitting &#252;berhaupt funktioniert anscheinend relativ d&#252;nn ges&#228;t ist, werden vermutlich viele Beifall klatschen, bis sie dann bei der Abschaffung feststellen, dass der Weniger Verdienende zwar netto 190 EUR pro Monat mehr hat, der Mehr Verdienende daf&#252;r aber 280 EUR weniger.</p>
<p>Eines der Grundprinzipien des deutschen Steuerrechts (ich weiss, ich wiederhole mich, aber das machen die anderen ja auch) ist, dass man nach seiner steuerlichen Leistungsf&#228;higkeit besteuert wird. Da Ehepaare momentan noch ein Steuersubjekt sind (gemeinsame Veranlagung), ist es egal, welcher Teil des Paares welchen Teil zum gemeinsamen Einkommen beigesteuert hat. Es ist egal, ob die Verteilung bewusst gew&#228;hlt wurde, oder aufgrund von Bildungsunterschieden entstanden ist, oder wegen der Widrigkeiten des Arbeitsmarkts aufgezwungen wurde.</p>
<p>Da es in Deutschland eine Steuerprogression gibt, wirkt sich das Ganze bei niedrigen Einkommen nur wenig aus und bei hohen Einkommen st&#228;rker. Das ist aber &#252;berall so.</p>
<p>Die Verk&#228;uferin bei KiK zahlt wegen der Werbungskostenpauschale gerade mal 120 EUR Steuern pro Jahr weniger, dem Gutverdienenden Banker bringt sie 450 EUR Steuerersparnis. Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Sonntagszuschl&#228;gen bringt dem Meister bei Porsche 140 EUR netto mehr pro Sonntagnachtschicht, der Werksch&#252;tzer profitiert f&#252;r den gleichen Zeitraum gerade mal mit 48 EUR.</p>
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		<title>Familienpolitik, Steuern und der Zusammenhang</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 08:32:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schritter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[familie]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn mein Lieblings-SPD-Blog etwas &#252;ber mein Lieblingsthema Steuern schreibt, komme ich nicht umhin, das ganze zu kommentieren. Es geht wie so oft um das leidige Thema Gerechtigkeit, dieses Mal um die Kinder von armen und reichen Eltern. Ich habe oft den Verdacht, dass die Jusos das derzeitige Steuersystem nicht ablehnen, sondern dass sie es einfach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn mein <a title="spd" href="http://rotstehtunsgut.de/2010/11/23/kinder-und-familien-fordern/" target="_blank">Lieblings-SPD-Blog</a> etwas &#252;ber mein Lieblingsthema Steuern schreibt, komme ich nicht umhin, das ganze zu kommentieren.</p>
<p>Es geht wie so oft um das leidige Thema Gerechtigkeit, dieses Mal um die Kinder von armen und reichen Eltern.</p>
<p>Ich habe oft den Verdacht, dass die Jusos das derzeitige Steuersystem nicht ablehnen, sondern dass sie es einfach nicht verstanden haben und stattdessen lieber mit gesundem Halbwissen<sup><a href="http://blog.markus-ritter.de/2010/11/25/familienpolitik-steuern-und-der-zusammenhang/#footnote_0_2100" id="identifier_0_2100" class="footnote-link footnote-identifier-link" title="ich weiss auch nicht viel mehr">1</a></sup> einen Strohmann aufgebaut haben und auf dem rumdreschen. </p>
<blockquote>
<p>Das hei&#223;t: weg mit den unterschiedlichen Steuervorteilen f&#252;r Kinder je nach Steueraufkommen. Warum sollte eine Gutverdiener-Familie mehr Geld pro Kind bekommen bzw. weniger Steuern bezahlen m&#252;ssen? Das ergibt keinen Sinn.</p>
</blockquote>
<p>Die unterschiedliche Behandlung ergibt dann Sinn, wenn man den Gesamtzusammenhang betrachtet. Die Pr&#228;misse in unserem Steuersystem ist, dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsf&#228;higkeit besteuert wird. Daher haben wir so etwas wie ein steuerfreies Existenzminimum, auch f&#252;r Kinder. Da viele Eltern, so wenig Geld verdienen, dass sich das an ihrer Steuerlast nur marginal auswirkt, hat man das Kindergeld eingef&#252;hrt<sup><a href="http://blog.markus-ritter.de/2010/11/25/familienpolitik-steuern-und-der-zusammenhang/#footnote_1_2100" id="identifier_1_2100" class="footnote-link footnote-identifier-link" title="Kindergeld ist sowas wie der Zivildienst der Familienf&amp;#246;rderung bzw. ein Beispiel f&amp;#252;r eine der wenigen negativen Steuern, die es in Deutschland gibt">2</a></sup>.</p>
<p>Wenn man m&#246;chte, dass alle Kinder gleichviel bekommen, muss man das steuerfreie Existenzminimum f&#252;r Kinder abschaffen und durch eine direkte F&#246;rderung ersetzen. Prim&#228;r sind dann nicht mehr die Eltern f&#252;r das steuerfreie Existenzminimum der Kinder zust&#228;ndig, sondern der Staat. Das kann man gerne wollen, entspricht aber weder meiner Vorstellung von Elternschaft, noch meiner Vorstellung vom Staat.</p>
<blockquote>
<p>Weg mit den unterschiedlichen Steuervorteilen f&#252;r Kinder je nach Steueraufkommen.</p>
</blockquote>
<p>&#220;berall im Steuerrecht findet sich diese vermeintliche Ungleichbehandlung. Der leitende Angestellte einer Firma bekommt f&#252;r seine Fahrkarte 42% &#252;ber die Steuer zur&#252;ck, der Pf&#246;rtner, der den gleichen Arbeitsweg hat nur 17%. Die Kosten f&#252;r Kinderbetreuung &#8220;bringen&#8221; einem gutverdienenden Menschen erheblich mehr als jemandem, der knapp &#252;ber dem Existenzminimum verdient.</p>
<p>Das ist Ergebnis des Grundsatzes, dass ich von meinen Einnahmen all das abziehen darf, was ich als Ausgaben hatte, um diese Einnahmen &#252;berhaupt erzielen zu k&#246;nnen.</p>
<p>Deshalb f&#252;r alle noch mal:</p>
<p>Werbungskosten und Steuerfreibetr&#228;ge (z.B. f&#252;r die Kinder) vermindern das zu versteuernde Einkommen und werden deshalb mit dem Grenzsteuersatz wirksam. Wer einen h&#246;heren Steuersatz hat, hat auch einen gr&#246;ssere Steuererstattung.</p>
<p>Man kann nat&#252;rlich auch das Kindergeld soweit erh&#246;hen, dass die Steuerminderung bei 45% genau der H&#246;he des Kindergeldes entspricht. Dann w&#228;ren wir bei einem monatlichen Kindergeldbetrag von 262,80 EUR<sup><a href="http://blog.markus-ritter.de/2010/11/25/familienpolitik-steuern-und-der-zusammenhang/#footnote_2_2100" id="identifier_2_2100" class="footnote-link footnote-identifier-link" title="wer bei wikipedia nach Kinderfreibetrag sucht, findet einen niedrigeren Satz, allerdings hat man dort die &amp;#8220;Reichensteuer&amp;#8221; nicht ber&amp;#252;cksichtigt">3</a></sup> . Das kann man auch gerne machen, allerdings wird es jemanden geben m&#252;ssen, der das ganze bezahlt.</p>
<p>Da ist den Jusos mal wieder das Ehegattensplitting vor die F&#252;sse gefallen und sie haben es dankbar aufgegriffen.</p>
<blockquote>
<p>Die F&#246;rderung der Alleinverdiener-Familie via Ehegattensplitting ist ein Anachronismus und f&#252;hrt zur Abh&#228;ngigkeit der Frau vom Mann. Weg damit.</p>
</blockquote>
<p>Ich mache mir bald eine Gebetsm&#252;hle mit dem Text, dann muss ich nur noch drehen, statt schreiben.</p>
<p>Das Ehegattensplitting f&#246;rdert nicht die Alleinverdiener-Familie. Beim Ehegattensplitting wird ganz allgemein davon ausgegangen, dass es sich bei einem Ehepaar (nicht nur, aber auch) um eine Wirtschaftsgemeinschaft handelt. Man geht davon aus, dass es innerhalb der Partnerschaft egal ist, wer wieviel des verdienten Geldes als Einkommen bezieht, es fliesst in eine gemeinsame Kasse.</p>
<p>Das Ehepaar wird als ein Steuersubjekt angesehen. Die 48-j&#228;hrige Verk&#228;uferin, deren Mann erwerbsunf&#228;hig ist, profitiert genauso vom Ehegattensplitting wie die 32-j&#228;hrige Industriemechanikerin, deren Mann gerade in Elternzeit ist.</p>
<p>Man pr&#252;gelt nat&#252;rlich lieber auf die faul daheimsitzende Million&#228;rsgattin ein, weil man da mehr Zuspruch erwartet. Treffen wird es die aber nur ganz am Rande, falls sie es &#252;berhaupt bemerkt. Bei der Verk&#228;uferin und der Industriemechanikerin w&#228;re ich mir nicht so sicher, dass sie den Wegfall des Ehegattensplittings problemlos verdauen.</p>
<p>Ausfl&#252;sse dieses Gedankens, dass Ehepaare ein Steuersubjekt sind, findet man beispielsweise bei der Anrechnung des Verdienstes des Ehepartners wenn man ALG-II bzw. Grundsicherung beziehen m&#246;chte oder im Versorgungsausgleich nach der Ehe. Auch wenn der nacheheliche Unterhalt immer mehr auf dem R&#252;ckzug ist, ist er eigentlich ebenfalls nur dann m&#246;glich, wenn man schon f&#252;r die Zeit der Ehe ein gemeinsames wirtschaftliches Handeln unterstellt.</p>
<p>Ich h&#228;tte von den Bef&#252;rwortern der Abschaffung des Ehegattensplittings gerne 2 Fragen beantwortet:</p>
<ul dir="ltr">
<li>
<div>Ist eine 4-k&#246;pfige Familie, in der eine Person 50’000 EUR und die andere Person 30’000 EUR pro Jahr verdient, finanziell leistungsf&#228;higer als eine 4-k&#246;pfige Familie, in der beide jeweils 40’000 EUR verdienen?</div>
</li>
<li>
<div>Ist eine 4-k&#246;pfige Famile, in der nur eine Person erwerbst&#228;tig ist und 70’000 EUR pro Jahr verdient genauso leistungsf&#228;hig wie eine alleinstehende Person, die 70’000 EUR pro Jahr verdient?</div>
</li>
</ul>
<ol class="footnotes"><li id="footnote_0_2100" class="footnote">ich weiss auch nicht viel mehr</li><li id="footnote_1_2100" class="footnote">Kindergeld ist sowas wie der Zivildienst der Familienf&#246;rderung bzw. ein Beispiel f&#252;r eine der wenigen negativen Steuern, die es in Deutschland gibt</li><li id="footnote_2_2100" class="footnote">wer bei wikipedia nach <a title="Kinderfreibetrag" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag" target="_blank">Kinderfreibetrag</a> sucht, findet einen niedrigeren Satz, allerdings hat man dort die &#8220;Reichensteuer&#8221; nicht ber&#252;cksichtigt</li></ol>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Ehegattensplitting</title>
		<link>http://blog.markus-ritter.de/2009/11/26/ehegattensplitting-2/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 13:01:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schritter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[juso]]></category>

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		<description><![CDATA[w&#228;hrend Spiegel-Online mal wieder sein profundes Halbwissen &#252;ber das Ehegatten-Splitting zur Schau stellt und man bei den Jusos schon die Sektkorken knallen h&#246;rt, &#8220;Verfassungsgericht folgt Juso-Forderung&#8220;, m&#246;chte ich an dieser Stelle ein paar Dinge aufgreifen, die man dann richtigerweise ebenfalls streichen sollte: den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Das w&#228;hrend der Ehe erwirtschaftete Altersguthaben wurde (wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>w&#228;hrend Spiegel-Online mal wieder sein profundes Halbwissen &#252;ber das Ehegatten-Splitting zur <a title="spon" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,663227,00.html" target="_blank">Schau</a> stellt und man bei den Jusos schon die Sektkorken knallen h&#246;rt, &#8220;<a href="http://rotstehtunsgut.de/2009/11/25/verfassungsgericht-folgt-juso-forderung/" target="_blank">Verfassungsgericht folgt Juso-Forderung</a>&#8220;, m&#246;chte ich an dieser Stelle ein paar Dinge aufgreifen, die man dann richtigerweise ebenfalls streichen sollte:</p>
<ol>
<li>den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Das w&#228;hrend der Ehe erwirtschaftete Altersguthaben wurde (wenn man der Logik beim Ehegattensplitting folgt) nur von dem erwirtschaftet, der es selbst verdient hat. Warum sollte jemandem nach der Ehe mehr zustehen als w&#228;hrend der Ehe. Behielte man den Versorgungsausgleich bei, w&#252;rde zudem der seltsame Effekt entstehen, dass geschiedene Ehepaare weniger Steuern zahlen m&#252;ssen als Verheiratete.</li>
<li>Den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhalt aus den gleichen Gr&#252;nden wie bei Nummer 1. Das Geld wurde nicht gemeinsam erwirtschaftet, sondern von jedem Ehepartner alleine.</li>
<li>Witwe(n/r)-Renten sind ebenfalls keine Leistung, die sich der &#252;berlebende Ehepartner verdient hat.</li>
<li>Die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung f&#252;r nicht arbeitende Ehepartner f&#228;llt in genau den gleichen Bereich, weg damit.</li>
<li>Die Anrechnung des Einkommens des Ehepartners f&#252;r den Fall, dass der andere Teilnehmer der Ehe ALG-II beantragen muss, f&#228;llt dann allerdings ebenfalls weg.</li>
</ol>
<p>So und f&#252;r all diejenigen, die wie der SpOn-Praktikant nicht so richtig verstanden haben, wie das Splitting funktioniert</p>
<blockquote>
<p>Das Ehegattensplitting ist vielen schon lange ein anachronistisches &#196;rgernis. Es entmutigt junge M&#252;tter zu arbeiten, weil ihr (Teilzeit-)Einkommen besonders hoch besteuert wird. Denn die steuerliche Entlastung f&#252;r den (Vollzeit-)arbeitenden Ehemann f&#228;llt umso h&#246;her aus, je weniger seine Frau verdient.</p>
</blockquote>
<p>Es geht beim Ehegattensplitting nicht um steuerliche Anreize.</p>
<p>Es geht darum, dass der Staat mal der Meinung war, eine Ehegemeinschaft sei <strong>ein </strong>Steuersubjekt und soll auch als ein solches behandelt werden.</p>
<p>Der Staat hatte die Auffassung, dass es sich bei der Ehe um eine allumfassende Einstehensgemeinschaft handelt, in der es keine klare Trennung zwischen Dein und Mein gibt. Eheleute erwirtschaften gemeinsam. Das kann auch bedeuten, dass er Teilzeit arbeitet und sich um die Kindererziehung k&#252;mmert, w&#228;hrend sie Karriere macht. Dieses Prinzip soll aufgehoben werden. Durch eine Aufhebung des Ehegattensplittings wird eine Ehe, in der die Partner 50&#8217;000 und 10&#8217;000 EUR verdienen als leistungsf&#228;higer angesehen (und dadurch h&#246;her besteuert) als eine Ehe, in der beide Partner jeweils 30&#8217;000 EUR verdienen.</p>
<p>Man kann durchaus der Meinung sein, dass ein Ehepaar mit 80&#8217;000 EUR Jahreseinkommen wirtschaftlich leistungsf&#228;higer ist als ein Alleinstehender mit 61&#8217;800 EUR(beide zahlen jeweils ca. 16&#8217;000 EUR Einkommensteuer). Dass allerdings ein Ehepaar mit 40&#8217;000 EUR Jahreseinkommen genauso leistungsf&#228;hig ist wie ein Single mit 40&#8217;000 EUR, wage ich zu bezweifeln.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Ist-Situation im Steuerrecht bei Ehepaaren</title>
		<link>http://blog.markus-ritter.de/2009/06/22/die-ist-situation-im-steuerrecht-bei-ehepaaren/</link>
		<comments>http://blog.markus-ritter.de/2009/06/22/die-ist-situation-im-steuerrecht-bei-ehepaaren/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 16:01:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schritter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ausgel&#246;st durch einen kurzen Twitter-Schlagabtausch (140 Buchstaben k&#246;nnen so wenig sein), folgt an dieser Stelle eine kurze Darstellung der Ist-Situation bei Ehepaaren und Familien im Steuer- und Abgabenrecht. Folgende Ausf&#252;hrungen beziehen sich ausschliesslich auf Einkommen aus unselbst&#228;ndiger Arbeit. F&#252;r die ganzen anderen Einkommensarten stimmt untenstehendes teilweise nicht ganz, teilweise gar nicht. Manche Sachen habe ich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ausgel&#246;st durch einen kurzen Twitter-Schlagabtausch (140 Buchstaben k&#246;nnen so wenig sein), folgt an dieser Stelle eine kurze Darstellung der Ist-Situation bei Ehepaaren und Familien im Steuer- und Abgabenrecht.</p>
<p>Folgende Ausf&#252;hrungen beziehen sich ausschliesslich auf Einkommen aus unselbst&#228;ndiger Arbeit. F&#252;r die ganzen anderen Einkommensarten stimmt untenstehendes teilweise nicht ganz, teilweise gar nicht. Manche Sachen habe ich vereinfacht, da finden sich dann in eckingen Klammern [] ein wenig Erl&#228;uterungen.</p>
<p>Fangen wir mit dem einfachen an, den Steuern.</p>
<p>In Deutschland gibt es ungeachtet der diversen Lohnsteuerklassen nur zwei Steuertarife:</p>
<ul>
<li>Die <a title="Grundtabelle" href="https://www.abgabenrechner.de/uebersicht_ekst/tarifhist_estbel_gt.pdf" target="_blank">Grundtabelle</a>, nach der alle Alleinstehenden und nicht zusammen veranlagten Ehepaare versteuert werden</li>
<li>die <a title="Splittingtabelle" href="https://www.abgabenrechner.de/uebersicht_ekst/tarifhist_estbel_st.pdf" target="_blank">Splittingtabelle</a> nach der alle zusammen veranlagten Ehepaare versteuert werden.</li>
</ul>
<p>Zwischen diesen Tabellen gibt es einen einfachen Zusammenhang: Wenn man das zu versteuernde Einkommen aus der Splittingtabelle halbiert und diesen Wert in der Grundtabelle heraussucht, kommt man genau auf den halben Einkommensteuerbetrag der Splittingtabelle.</p>
<p>Als Beispiel: Das zu versteuernde Einkommen der Familie M&#252;ller (welches sich aus dem Einkommen von Herrn und Frau M&#252;ller zusammensetzt, minus diverser Abz&#252;ge) betrug im Jahr 2009 90&#8217;000 EUR. Daf&#252;r musste die Familie M&#252;ller 21&#8217;932 EUR Einkommensteuer bezahlen.</p>
<p>Wenn man die Steuerlast f&#252;r 45&#8217;000 EUR (die H&#228;lfte des Familieneinkommens) in der Grundtabelle  anschaut, findet man dort eine Steuerlast von 10&#8217;966 EUR. Verdoppelt man diesen Betrag, kommt man genau auf die 21&#8217;932 EUR, die die Familie M&#252;ller zahlen muss.</p>
<p>Zwei Singles, Herr Meier und die mit ihm zusammenlebende Frau Schulz, die jeweils 45&#8217;000 EUR verdienen, zahlen zusammen genau soviel Steuern wie das Ehepaar M&#252;ller, welches &#252;ber das gleiche Einkommen verf&#252;gt.</p>
<p>Was jetzt den Kritikern des Ehegattensplittings nicht gef&#228;llt ist die Tatsache, dass es anders als bei den Singles Meier und Schulz bei den M&#252;llers v&#246;llig egal ist, wie sich das Einkommen auf die beiden verteilt. Ob jetzt beide jeweils 45&#8217;000 EUR zu versteuerndes Einkommen haben, oder Frau M&#252;ller 60&#8217;000 EUR und Herr M&#252;ller 30&#8217;000 EUR, oder Herr M&#252;ller 90&#8217;000 EUR und Frau M&#252;ller nichts, &#228;ndert an der Steuerlast f&#252;r das Ehepaar gar nichts [Ich weiss, dass Frau M&#252;ller ohne Einkommen keine Werbungskostenpauschale hat und verschiedene Vorsorgepauschalen gedeckelt sind].</p>
<p>Das ist so, weil man das Ehepaar M&#252;ller im Vergleich zu den Lebensabschnittsgef&#228;hrten Meier und Schulz als ein Steuersubjekt ansieht und davon ausgeht, dass es eine Kasse gibt, und sich die Eheleute gegen&#252;ber voll unterhaltspflichtig sind. Dass man das bei Meier und Schulz &#252;ber sogenannte Bedarfs-, Verantwortungs- oder Einstehensgemeinschaften ebenfalls finigeren will und zwar dann, wenn einer der beiden staatliche Leistungen erhalten w&#252;rde, empfinde ich im &#252;brigen als einen Mi&#223;stand. Aber die Tatsache, dass sich der Staat da aus der Verantwortung ziehen will (solange es gut l&#228;uft zahlt ihr viele Steuern, wenn es schlecht l&#228;uft m&#252;sst ihr f&#252;reinander einstehen ohne daf&#252;r entsprechend entlastet zu werden), sollte man nicht dem Ehegattensplitting als Nachteil anrechnen.</p>
<p>Ein weiterer Punkt, der den Kritikern des Ehegattensplittings mi&#223;f&#228;llt, ist die Tatsache, dass es die Lohnsteuerklassen III und V gibt. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die der Arbeitgeber monatlich vom Lohn einbeh&#228;lt und an das Finanzamt &#252;berweist. Erst nachdem das Jahr beendet ist, findet die echte Berechnung der Steuerlast statt, alles vorher waren prinzipiell sowas wie Abschlagszahlungen.</p>
<p>F&#252;r Singles gilt: Wer das ganze Jahr &#252;ber hindurch gleichm&#228;&#223;ig verdient hat, wird am Ende weder nachzahlen noch etwas herausbekommen. Wer aber z.B. sein Studium beendet hat und erst im September eine Stelle angetreten hat, oder wer im August arbeitslos wurde und erst im neuen Jahr die n&#228;chste Stelle angetreten hat, bekommt in aller Regel eine Steuererstattung [da kommt es dann noch darauf an, ob die Firma einen internen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat oder nicht. In ersterem Fall gibt's schon im Dezember ein h&#246;heres Nettogehalt, im zweiten Fall muss man selbst einen machen].</p>
<p>F&#252;r Verheiratete gilt: Was bei Singles relativ einfach machbar ist, funktioniert bei Verheirateten in der jetzigen Situation nur begrenzt. Zwei Menschen verdienen vermutlich unterschiedlich viel und der Arbeitgeber dieser beiden Menschen, der die Lohnsteuer an das Finanzamt abf&#252;hren muss, weiss nicht, wie viel oder wie wenig oder ob &#252;berhaupt der Partner des Angestellten verdient. Die einfache Variante ist, einfach beide w&#228;hrend des Jahres wie Singles zu versteuern und dann am Ende zu schauen, wieviel Steuern bezahlt werden m&#252;ssen. Das gibt es bereits in Form der Lohnsteuerklasse IV. Beide Ehepartner sind in dieser Lohnsteuerklasse und der Arbeitgeber f&#252;hrt genau den gleichen Steuerbetrag ab, wie bei einem Ledigen in der Lohnsteuerklasse I.</p>
<p>F&#252;r manche Familien f&#252;hrte das am Ende des Jahres zu einer sehr grossen Steuerr&#252;ckzahlung. Wenn man unser Ehepaar M&#252;ller nimmt, in dem Frau M&#252;ller die Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin des elterlichen mittelst&#228;ndischen Betriebs ist und sich Herr M&#252;ller mehr f&#252;r die sch&#246;nen K&#252;nste interessiert und schon seit 7 Jahren an seinem Erstlingswerk herumschnitzt, dann w&#252;rde Frau M&#252;ller w&#228;hrend des Jahres in Lohnsteuerklasse IV insgesamt 29&#8217;736 EUR Lohnsteuer zahlen, um dann bei der Einkommensteuererkl&#228;rung 7&#8217;782 EUR Steuer zur&#252;ckerstattet zu bekommen. Die Familie hat also jeweils pro Monat fast 650 EUR Steuern zuviel bezahlt.</p>
<p>Um die R&#252;ckerstattungen auf ein ertr&#228;gliches Ma&#223; zu senken, ist der Gesetzgeber auf die Idee gekommen, die Kombination III/V einzuf&#252;hren. Bei dieser Kombination wird derjenige in Lohnsteuerklasse III so behandelt, als g&#228;be es kein zweites Einkommen. Man nimmt also (gedanklich) sein Einkommen, halbiert es, schaut nach dem Steuertarif, verdoppelt diesen und zieht das Ergebnis von seinem Lohn ab. Ein Einverdiener-Ehepaar, bei dem der Verdiener in Lohnsteuerklasse III ist (was die Regel sein d&#252;rfte), bekommt am Ende des Jahres weder eine R&#252;ckzahlung, noch m&#252;ssen sie etwas nachzahlen.</p>
<p>Was bei einem Verdiener recht gut funktioniert, geht dann beim zweiten Einkommen schief. Der Splittingtarif ist schon komplett beim Vielverdiener geb&#252;ndelt, was soll man also dem geringer Verdienenden an Steuer abziehen, wenn man doch gar nicht weiss, was der Vielverdiener hat?</p>
<p><strong>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</strong></p>
<p><strong>WICHTIG WICHTIG WICHTIG</strong></p>
<p>Ab hier findet ein Schwenk von zu versteuerndem Einkommen hin zum Einkommen statt, weil man sich nicht mehr in den 2 Grundtarifen bewegt.</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
<p>Wenn man sich  die Lohnsteuertabelle f&#252;r die Klasse V anschaut, dann stellt man fest, dass es da kein Existenzminimum gibt. Schon bei 5&#8217;000 EUR Jahreseinkommen werden 571 EUR Einkommensteuer f&#228;llig. Die Steuern sind nicht v&#246;llig aus der Luft gegriffen, aber auch nicht einfach in Worte zu fassen. Ich m&#246;chte an dieser Stelle das Gesetz zitieren:</p>
<blockquote><p>§ 39b II S. 6 EStG</p>
<p>In den Steuerklassen V und VI ist die Jahreslohnsteuer zu berechnen, die sich aus dem Zweifachen des Unterschiedsbetrags zwischen dem Steuerbetrag f&#252;r das Eineinviertelfache und dem Steuerbetrag f&#252;r das Dreiviertelfache des zu versteuernden Jahresbetrags nach § 32a Abs. 1 ergibt; die Jahreslohnsteuer betr&#228;gt jedoch mindestens 14 Prozent des Jahresbetrags, f&#252;r den 9 225 Euro &#252;bersteigenden Teil des Jahresbetrags h&#246;chstens 42 Prozent und f&#252;r den 26 276 Euro &#252;bersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags jeweils 42 Prozent sowie f&#252;r den 200 320 Euro &#252;bersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags jeweils 45 Prozent.</p></blockquote>
<p>Das verstehen nur wenige und die dahinter stehenden &#220;berlegungen versteht vermutlich keiner mehr. Vielleicht hat man irgendwelche Statistiken ausgewertet und ist zum Schlu&#223; gekommen, dass das am wenigsten Nachzahlungen und R&#252;ckerstattungen bewirkt.</p>
<p>So. Und jetzt wenden die Kritiker des Ehegattensplittings ein, dass man damit die Leistung des geringer Verdienenden marginalisiert, weil von seinem Brutto-Monatsverdienst in H&#246;he von 1&#8217;500 EUR gerade mal 801,54 EUR &#252;brigbleiben. Der Meinung kann man durchaus sein und interessanterweise schafft die Lohnsteuerklasse V auch Allianzen, die f&#252;r gew&#246;hnlich nicht oder als Letzte genannt werden, wenn man frei 2 Parteien des Bundestags zusammenf&#252;hren soll.</p>
<p>Sowohl die Linke als auch die FDP haben jeweils einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III/V zum Inhalt hatte. (Es geht, ich kann wirklich Linke und FDP in einem Satz schreiben, ohne dass die Tastatur implodiert).</p>
<p>In der Tat birgt die Lohnsteuerklassenwahl III/V einige Ungerechtigkeiten (die aber grunds&#228;tzlich nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun haben).</p>
<p>Die H&#246;he von Lohnersatzleistungen h&#228;ngt ma&#223;geblich vom Bruttogehalt und der gew&#228;hlten Lohnsteuerklasse ab. Lohnersatzleistungen sind so Dinge wie</p>
<ul dir="ltr">
<li>
<div>Arbeitslosengeld I</div>
</li>
<li>
<div>Mutterschaftsgeld</div>
</li>
<li>
<div>Elterngeld</div>
</li>
<li>
<div>Krankengeld</div>
</li>
</ul>
<p>Ausserdem wirkt sich die Lohnsteuerklasse auf das Gehalt in der Altersteilzeit aus. Aber das f&#252;hrt hier jetzt wirklich zu weit <img src='http://blog.markus-ritter.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>W&#228;hrend man zuviel bezahlte Steuern am Ende des Jahres wieder bekommt, werden die geringeren Auszahlungen bei den Lohnersatzleistungen nicht kompensiert [ein wenig schon, da es sich um steuerfreie Leistungen handelt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen].</p>
<p>Diese Ungerechtigkeit k&#246;nnte man abschaffen, in dem man beispielsweise f&#252;r das Arbeitslosengeld einfach <a title="sgb 3" href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__133.html" target="_blank">§ 133 I Nr. 2 SGB III </a> &#228;ndert und als Bemessungsgrundlage die Lohnsteuerklasse I nimmt. Oder man l&#228;sst das pauschalieren ganz sein und zieht die Steuer wirklich ab, so dass sie am Ende des Jahres ganz normal in die Einkommensteuererkl&#228;rung einfliesst (so machen das zum Beispiel die Schweizer). Das w&#252;rde nat&#252;rlich einen Geldflu&#223; von der Bundesagentur f&#252;r Arbeit zum Finanzminister bedeuten, aber da fliesst eh schon viel Geld in unterschiedliche Richtungen.</p>
<p>Diese Ungerechtigkeiten haben allerdings grunds&#228;tzlich nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun, sondern mit der Steuerklassenwahl.</p>
<p>Liest bis hier noch jemand mit? Falls ja, mach ich morgen weiter, wenn ich einen Kommentar unter dem Beitrag finde <img src='http://blog.markus-ritter.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Ehegattensplitting, Jusos, Malle und Male</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 09:45:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schritter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Da den Jusos der Wegfall des Ehegattensplittings so am Herzen liegt, mir aber leider keiner auf (am Anfang noch durchaus h&#246;fliche) Fragen geantwortet hat, versuche ich es einfach mal hier und hoffe, dass ich mit den richtigen Keywords, also Ehegattensplitting, Wegfall und Jusos bei google ein wenig nach oben rutsche und sich ein antwortwilliger Juso [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da den Jusos der Wegfall des Ehegattensplittings so am Herzen liegt, mir aber leider keiner auf (am Anfang noch durchaus h&#246;fliche) Fragen geantwortet hat, versuche ich es einfach mal hier und hoffe, dass ich mit den richtigen Keywords, also Ehegattensplitting, Wegfall und Jusos bei google ein wenig nach oben rutsche und sich ein antwortwilliger Juso hier in den Kommentaren verewigt.</p>
<p>Also:</p>
<p>K&#246;nnte mir irgendein Juso mal bez&#252;glich des Ehegattensplittings die Frage beantworten, inwieweit eine Familie, in der die Einkommensverteilung 35&#8217;000 &#8211; 15&#8217;000 EUR betr&#228;gt, finanziell leistungsf&#228;higer ist als eine Familie, in der die Einkommensverteilung 25&#8217;000 &#8211; 25&#8217;000 EUR betr&#228;gt?</p>
<p>Ich weiss n&#228;mlich momentan nicht, ob ihr das Ehegattensplitting einfach nicht verstanden habt, oder ob ihr der Meinung seid, der besserverdienende Ehepartner w&#252;rde sein Einkommen horten, w&#228;hrend der schlechter verdienende Teil darben muss. Die reiche leitende Angestellte fliegt alleine nach Male, f&#252;r ihren Mann und die Kinder reichts nur f&#252;r Malle?</p>
<p>Wenn Ihr schon beim antworten seid, k&#246;nntet Ihr mir dann auch noch mitteilen, wie Ihr zum Versorgungsausgleich steht (zur Not mal schnell goggeln, was das eigentlich ist). Dadurch w&#252;rde (bei langer Ehedauer und unterschiedlichem Einkommen) bei Wegfall des Ehegattensplittings ein geschiedenes Ehepaar besser gestellt als ein verheiratetes.</p>
<p>Und am Schlu&#223; noch eine kleine Frage, was Ihr mit den Mehreinnahmen machen wollt?</p>
<ul>
<li>Allgemein die Steuerlast senken, was dann haupts&#228;chlich den Alleinstehenden zu Gute kommt?</li>
<li>Lustige Programme f&#252;r Familien auflegen, die von genau diesen bezahlt wurden?</li>
<li>Endlich jemanden bezahlen, der Euch deutsches Steuer- und Sozialabgabenrecht beibringt? (gut, da br&#228;uchte man die Mehrerl&#246;se aus 2 oder 3 Jahren, aber es w&#228;re gut angelegt).</li>
</ul>
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