Artikel 70 III Thüringer Landesverfassung

Nur für all diejenigen, die sich gefragt haben, wer denn Ministerpräsident in Thüringen werden könnte, wenn die SPD weder mit der CDU (wegen Althaus) noch mit der Linken (weil man bei denen nicht Juniorpartner sein will) koaliert.

Artikel 70 III Thüringer Landesverfassung

Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.

Und jetzt noch schnell die Sitzverteilung nach der vorgestrigen Wahl:

CDU        30
Die Linke  27
SPD        18
FDP         7
Grüne       6

Wenn man davon ausgeht, dass Herr Althaus wohl nicht alle Stimmen von CDU und FDP erhält, wenn er sich ohne Koalitionspartner zur Wahl stellt, reichen Herrn Ramelow für das Amt des Ministerpräsidenten ein Drittel der Stimmen von SPD und Grünen, um Ministerpräsident zu werden.

Wer jetzt einwendet, dass die CDU in der Not wohl geschlossen hinter Dieter Althaus stehen wird sollte erstens einen Blick nach Schleswig-Holstein und Hessen werfen (auch wenn’s da eher Abgeordnete der politischen Konkurrenz waren) und sich zweitens überlegen, ob denn wirklich alle CDU-Abgeordneten im thüringischen Landtag ein Interesse daran haben, dass Althaus weitermacht (was, wenn man diversen Berichten glauben darf durchaus zweifelhaft ist).

[Gewagte Theorie]

Zuerst wird Althaus abgeschossen, indem er nicht alle CDU-Stimmen bekommt und dadurch Ramelow zum Ministerpräsidenten gewählt wird. Althaus tritt zurück, Schwarz und Rot haben sich wieder lieb und wählen über einen konstruktives Misstrauensvotum (gemäß Artikel 73 der thüringischen Verfassung) Frau Lieberknecht zur neuen Ministerpräsidentin.

[/gewagte Theorie]