Ist heute Praktikantentag bei der Süddeutschen Zeitung?

Nächstes Jahr steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

bezahlen müssen.

Das hat sich die noch amtierende Bundesregierung nicht einfach so ausgedacht, sondern es gibt eine Formel, mit der anhand des aktuellen Rentenwerts und dem des vorhergehenden Jahres die Änderung der BBG bestimmt wird.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll bei Renten- und Arbeitslosenversicherung zukünftig bei 5’950€/Monat liegen und damit 150€ bzw. 2,6% höher als bisher.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll bei Kranken- und Pflegeversicherung zukünftig bei 4’050€/Monat liegen und damit 112,50€ bzw. 2,8% höher als bisher.

Das ist ganz einfache Mathematik. Für was, liebe Süddeutsche Zeitung, braucht ihr da „Berechnungen des Professors für Steuerwirkungslehre an der Freien Universität Berlin, Frank Hechtner“?

Das ist 5. Klasse-Mathematik. Aber vielleicht könnt ihr es einfach nicht so verwirrend darstellen wie ein Professor für Steuerwirkungslehre. Und dann hat er sich auch noch verrechnet.

Bei Ehepaaren mit zwei Kindern ist es ähnlich. Während im Osten die Abgaben maximal um 174 Euro steigen, müssen Westdeutsche mit höheren Belastungen von 225 Euro rechnen. Hat das Paar keine Kinder, steigen die Abgaben sogar um maximal 251 Euro (West) und 196 Euro (Ost).

Das ist falsch. Westdeutsche Ehepaare ohne Kinder zahlen ab nächstem Jahr maximal folgendes mehr:

  • Krankenversicherung:  112,5€*12*0,082 = 110,70€
  • Pflegeversicherung: 112,5€*12*0,01275 = 17,21€
  • Rentenversicherung: 150 *12*0,0945 = 170,10€
  • Arbeitslosenversicherung: 150*12*0,015 = 27 €

Das ergibt dann pro Person 325€ und wenn beide gut verdienen sind es 650€. Weit entfernt von den 251€, die der Professor für Steuerwirkungslehre berechnet hat. Vermutlich hat er die steuerliche Entlastung gleich gegengerechnet, die sich aus den höheren Beiträgen ergeben, aber erwähnt wird das im ganzen Artikel nirgends. Und warum man bei der Sozialversicherung irgendwas mit Familie rechnen muss, erschließt sich mir auch nicht. Den einzigen Unterschied machen Kinder und zwar nur in der Pflegeversicherung.