lange hatte ich ja geglaubt, die von mir hochgeschätzte Bundesjustizministerin wäre durch ein Double ausgetauscht worden. Viel zu oft waren in letzter Zeit Worte wie „Grundrechte, verfassungsrechtliche Bedenken“ und ähnliche Täterschutzworte aus ihrem Mund zu vernehmen. Bei Heise entdecke ich endlich wieder die Frau Zypries, die bei und von Otto Schily gelernt hat.
Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
Endlich muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen, „in dubio pro reo“ ist Täterschutz in Reinform.
Weitere Informationen zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren finden sich unter
http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/plenarprotokolle/index.html