Propädeutikum

Die letzte Klausur des Semesters ist vorbei und es war die einzige, bei der ich das Gefühl hatte, genug Zeit zu haben.

Man merkte den Fragen deutlich an, dass die Möglichkeit halbwegs sinnvoller MultipleChoice-Fragen begrenzt ist, weshalb ein buntes Potpourri der in den vorangegangenen Semestern gestellten Fragen auftauchte.

Nicht ganz sicher bin ich mir immer noch bei der Beantwortung folgender Frage, die ich mal (hoffentlich nicht sinnentstellend) umformuliere:

Die Strasse ist trocken, weil es nicht geregnet hat.
O richtig O falsch

 

Was kreuze ich jetzt an, wenn es zwar nicht geregnet, aber jemand mit dem Gartenschlauch die Strasse gesprengt hat?

Ich habe mich für falsch entschieden und hoffe, dass das richtig ist 🙂

BGB I

eine alkoholkranke und drogenabhängige Rechtsanwältin,die mit einem eine goldene Taschenuhr und Mietshaus besitzenden Mann ein gemeinsames Kind hat, für das er allerdings das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen hat und dem er die Uhr und das Mietshaus schenkt, war der Aufhänger der Klausur.

Weil die Mama vermutlich zu besoffen oder bekifft war um dem armen Sohnemann zu helfen, mussten die Erstsemester BoL in die Bresche springen, leider vermutlich oft vergebens.

Weil der Fall noch nicht vernebelt genug war, „half“ der Ersteller damit, dass er eine Eingangsformulierung anregte, die mich nur tiefer in die Verzweiflung stürzte.
Entweder ich hätte den Eingangssatz genommen, dann hätte ich nicht mehr weiter gewusst, oder ich hätte es sein lassen, dann hätte ich das ganze aber auch gleich mit der ganzen Klausur können (Vorsicht Ellipse, vielleicht 2x lesen 🙂 ). Ich habe mich dann für letzteres entschieden.
Nun denn, vielleicht wollte man uns, die wir keine Rechtsanwältinnen werden können (auch die Frauen nicht), auch nur damit trösten, dass man als Anwalt oft den Drogen verfällt und darüber den eigenen Nachwuchs vernachlässigt.

Deutsches und europäisches Verfassungsrecht

war gestern dran. Innerhalb von 2 Stunden irrte mein Stift über insgesamt 14 Seiten Papier, dem armen Korrektor gilt ob meiner Sauklaue mein uneingeschränktes Mitleid.

5 Grundrechte in 120 Minuten, das war vermutlich schon für den gut vorbereiteten Prüfling kaum zu schaffen. Für mich lag es auf jeden Fall weit weg von einer sauberen Ausarbeitung, zumal mir die 3 Worte geeignet, erforderlich und angemessen erst 2 Minuten vor Klausurende eingefallen sind und ich die dann in die vorbereiteten Lücken füllen musste, die manchmal zu gross und einmal zu klein waren.
Vor anderthalb Jahrzehnten (Hilfe, ich werde alt) habe ich mal geschrieben, dass die Hoffnung das schlimmste Geschenk aus der Büchse der Pandora ist (wobei ich nicht so genau weiss, ob mir das damals selbst eingefallen ist, oder ob ich da nur einen fremden Gedanken aufgegriffen habe. Sollte das also ein berühmtes Zitat von jemandem sein, bitte ich um Nachsicht).

Hoffnung, diese Klausur bestanden zu haben, habe ich jedenfalls nicht. Ich tippe jetzt mal auf 32 Punkte.

Prüfungsstress

vom 26.03. bis 30.03. schreibe ich nach 8-jähriger Abstinenz mal wieder Klausuren, weshalb hier bis nächsten Freitag auch eher nicht mit viel Neuem zu rechnen ist.

Nachdem ich im Berufsleben bisher gewohnt war, zur Erledigung meiner Aufgaben alle verfügbaren Quellen nutzen zu dürfen (Internet, Bücher, Flo), ist die Umstellung auf Auswendiglernen doch heftiger ausgefallen als erwartet.

Ich hoffe, dass ich mir bis nächsten Freitag merken kann, worin sich die Straftheorien von Feuerbach und List unterscheiden und wie das Prüfungsschema bei der abstrakten Normenkontrolle aussieht und wo man die AGB-Prüfung in das Prüfungsschema eines Kaufvertrages einhängt.

Aber ich habe ja noch 4 Tage.
Im Moment stelle ich fest, dass der Feuerbach mit der generalpräventiven Theorie (Paul Johann Anselm von) gar nichts mit dem mir aus dem Religionsunterricht bekannten (Ludwig) zu tun hat.

Damit fällt dann auch dummerweise meine Eselsbrücke in sich zusammen, wobei ich das mit der Unterschiedlichkeit des Religionskritikers mit dem Rechtsgelehrten bis Anfang April wieder vergessen kann 🙂