Wenn man wissen will, was Sozialdemokraten vom Steuersystem verstehen,

muss man einfach nur das Wahlprogramm lesen.

Heute bekommt ein Spitzenverdiener mehr Entlastung für seine Kinder als ein Normalverdiener, dies ist ungerecht.

Für Sozialdemokrat*innen, die Kindererziehung auch gern mal als Reproduktionsarbeit bezeichnen, Kleinkinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres am besten in die Ganztagesbetreuung schicken, um sie dem fürsorglichen, bemutternden Staat bis zum bestandenen Abitur zu überlassen, ist es natürlich ein Unding, dass sich Eltern persönlich um die Entwicklung und das Auskommen ihrer Kinder kümmern. Es ist, wie Sigmar Gabriel vor kurzem festgestellt hat ja schon ungerecht, wenn Eltern ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen und dabei die Eltern mit Hochschulreife ihren Kindern besser helfen können, als Eltern mit Volkschulreife1.

Aber zurück zum Steuerrecht, sonst rege ich mich nur auf.

Das Grundmissverständnis von Sozialdemokrat*innen liegt schon darin, dass die Eltern das Geld nicht vom Staat bekommen, sondern es selbst verdient haben und der Staat es ihnen gnädigerweise lässt.
Das kann man natürlich absurd finden, aber nur dann, wenn man die dem Steuerrecht zugrundeliegende Systematik entweder nicht verstanden hat, oder das Ganze völlig umbauen will zu einem System, in dem der Staat erst mal möglichst viel abschöpft, um es dann nach eigenem Gutdünken wieder zu verteilen (minus 30% Verwaltungs- und Bürokratiekosten).

Irgendwann hatte mal jemand die grandiose Idee, dass der Staat2 seine Pfoten nicht gleich auf den ersten verdienten Euro legt, sondern dass ein Mensch das Recht hat, sich erst sein lebensnotwendiges Existenzminimum zu verdienen, bevor das Finanzamt kommt.
Das gilt – Wunder über Wunder – auch für Kinder, denn auch sie haben ein Anrecht auf ein Existenzminimum. Der Kinderfreibetrag ist genau dieses. Denn auch ein Kind isst, trinkt, wohnt, möchte bekleidet sein, am Anfang scheisst es ziemlich viele Windeln voll3, es fährt mit einem Schulbus, braucht Bücher, Hefte, Stifte …

Nachdem ich mein Existenzminimum von 8’130€ verdient habe, darf ich für meine beiden Kinder noch mal jeweils 7’008€ verdienen, bevor der Fiskus kommt.
Sollte die Steuererleichterung durch die 7’008€ Freibetrag niedriger sein als das Kindergeld, bekomme ich Kindergeld, falls er höher ist bekomme ich kein Kindergeld.

Es liegt in der Natur des Steuerrechts, dass eine Verringerung des zu versteuernden Einkommens immer mit dem Grenzsteuersatz wirksam wird. Das sollte mittlerweile auch bei Sozialdemokrat*innen angekommen sein. Wer viel verdient, für den ergibt sich durch bspw. die Pendlerpauschale eine höhere Entlastung als für einen Geringverdiener, einfach weil der Gutverdiener einen höheren Steuersatz hat und damit viel mehr Steuern bezahlt als ein Geringverdiener. Das wird seltsamerweise oft vergessen, wenn man sich über diese „Ungerechtigkeit“ beklagt.

Im deutschen Steuerrecht gilt noch der Grundsatz, dass jeder nach seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Da Leistungsfähigkeit ein ziemlich wolkiger und dehnbarer Begriff ist, versucht man, gleiches gleich und ungleiches ungleich zu behandeln. Wenn es zum Beispiel um Kinder geht, dann ist der ledige Teamleiter mit 60’000 € Jahresbrutto eben steuerlich leistungsfähiger als ein alleinerziehender Teamleiter mit 9-jähriger Tochter und ebenfalls 60’000 € Jahresbrutto.

Was in dieser Geschichte (die bekannten 10 Biertrinker in der Eckkneipe) für Steuererleichterungen gilt, gilt natürlich auch für steuerlich wirksame Aufwendungen.

 

  1. Meine Eltern haben übrigens beide nur Volkschulreife und haben ihren Kindern trotzdem ein Hochschulstudium ermöglicht []
  2. anders als die Sozialversicherungen []
  3. ich darf das schreiben, ich habe genug von diesen Dingern gewechselt []

SPD-Ideen. Heute: Kürzung des Kinderfreibetrags für Gutverdiener

„Es ist doch absurd, dass wohlhabende Bürger über den Kinderfreibetrag am Ende mehr Geld vom Staat für ihre Kinder bekommen als ärmere Familien, die auf das Kindergeld angewiesen sind.“

Sigmar Gabriel, SPD-Bundesvorsitzender

Das Grundmissverständnis von Herrn Gabriel liegt schon darin, dass die Eltern das Geld nicht vom Staat bekommen, sondern es selbst verdient haben und der Staat es ihnen gnädigerweise lässt.
Das kann man natürlich absurd finden, aber nur dann, wenn man die dem Steuerrecht zugrundeliegende Systematik entweder nicht verstanden hat, oder das Ganze völlig umbauen will zu einem System, in dem der Staat erst mal möglichst viel abschöpft, um es dann nach eigenem Gutdünken wieder zu verteilen (minus die 30% Verwaltungs- und Bürokratiekosten).

Im Falle eines Wahlsiegs plant die SPD, den Kinderfreibetrag für Gutverdiener deutlich abzuschmelzen.

Sehr geehrte Damen und Herren Sozialdemokrat*innen,
irgendwann hatte mal jemand die grandiose Idee, dass der Staat1 seine Pfoten nicht gleich auf den ersten verdienten Euro legt, sondern dass ein Mensch das Recht hat, sich erst sein lebensnotwendiges Existenzminimum selbst zu verdienen, bevor das Finanzamt kommt.
Das gilt – Wunder über Wunder – auch für Kinder, denn auch sie haben ein Anrecht auf ein Existenzminimum. Der Kinderfreibetrag ist genau dieses. Denn auch ein Kind isst, trinkt, wohnt, möchte bekleidet sein, am Anfang scheisst es ziemlich viele Windeln voll2, es fährt mit einem Schulbus, braucht Bücher, Hefte, Stifte …

Nachdem ich mein Existenzminimum von 8’130€ verdient habe, darf ich für meine beiden Kinder noch mal jeweils 7’008€ verdienen, bevor der Fiskus kommt.
Sollte die Steuererleichterung durch die 7’008€ Freibetrag niedriger sein als das Kindergeld, bekomme ich Kindergeld, falls er höher ist bekomme ich kein Kindergeld.

Es liegt in der Natur des Steuerrechts, dass eine Verringerung des zu versteuernden Einkommens immer mit dem Grenzsteuersatz wirksam wird. Das sollte mittlerweile auch bei Sozialdemokrat*innen angekommen sein. Wer viel verdient, für den ergibt sich durch bspw. die Pendlerpauschale eine höhere Entlastung als für einen Geringverdiener, einfach weil der Gutverdiener einen höheren Steuersatz hat und damit viel mehr Steuern bezahlt als ein Geringverdiener. Das wird seltsamerweise oft vergessen, wenn man sich über diese „Ungerechtigkeit“ beklagt.

Natürlich kann man der Meinung sein, dass der allumsorgende Staat statt der Eltern für die Kinder zuständig ist und natürlich gibt es Lebenssituationen, in denen Eltern auf den Staat angewiesen sind, allerdings möchte ich nicht in einem Land leben, in dem die Elternschaft als Reproduktionsarbeit bezeichnet wird.

Ich möchte auf keinen Fall einen Godwin riskieren, aber es ist nicht meine Vorstellung, dass ich dem Staat Kinder schenke, auf das sie fleissige Steuerzahler und gute Mülltrenner werden.

  1. anders als die Sozialversicherungen []
  2. ich darf das schreiben, ich habe genug von diesen Dingern gewechselt []

Landtagswahl in Baden-Württemberg: Hoffen und Bangen in Ettlingen und Karlsruhe

Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg sind gelaufen. In ganz Baden-Württemberg?

Nein, in den Wahlkreisen Ettlingen (31) und Karlsruhe II (28) geht das Zittern für die SPD-Kandidaten bis zur Sitzung des jeweiligen Kreiswahlausschusses weiter.

Der SPD steht ein Sitz zu, den derjenige bekommt, der einen höheren Anteil der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.

Im Wahlkreis Karlsruhe II erreichte Regina Schmidt-Kühner 15’342 von 61’197 Stimmen, im Wahlkreis Ettlingen erreichte Frank Mentrup 16’231 von 64’741 Stimmen.

In Prozenten sind das 25,06985 gegenüber 25,07066. Bekommt Frau Schmidt-Kühner bei der Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses 1 Stimme mehr, dann hat sie 25,071080% (15’343/61’198) und würde statt Herrn Mentrup in den Landtag einziehen. Werden im Wahlkreis Ettlingen bei der Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses 3 bislang ungültige Stimmen für gültig erklärt (egal für welche Partei, nur nicht für die SPD), dann hat Herr Mentrup  nur 25,06950% (16’231/64’744) der Stimmen erreicht und kommt nicht in den Landtag.

Wenn man bedenkt, dass in Rheinland-Pfalz ganze Wahlurnen aufgetaucht sind, liegt ein Wechsel des SPD-Mandats durchaus im Bereich des Möglichen. Am Freitag wissen die beiden mehr.

 


[Update]

 

Wer aus der Gegend kommt und wen es interessiert:

Der Kreiswahlausschuss kommt am Mittwoch, 30. März, um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses am Marktplatz zusammen. Dabei stellen die Mitglieder unter Vorsitz von Oberbürgermeister Heinz Fenrich in öffentlicher Sitzung das amtliche Endergebnis der Wahl zum 15. Landtag von Baden-Württemberg für die Wahlkreise 27 (Karlsruhe I – Ost) und 28 (Karlsruhe II – West) fest.

Auf den Seiten des Landratsamts Karlsruhe habe ich leider keine Informationen zum Kreiswahlausschuss gefunden.

[/Update]


[Update 2]

Der Kreiswahlausschuss stellt am 31. März um 10.00 Uhr im Landratsamt Karlsruhe, 19. OG, Sitzungsraum H 19 02 die endgültigen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen 29 Bruchsal, 30 Bretten und 31 Ettlingen fest. Die Sitzung ist öffentlich.

[Update 2]


[Update 3]

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 28 hat das amtliche Endergebnis festgestellt. Regina Schmidt-Kühnert hat 2 zusätzliche Stimmen geholt und damit 15’344 Stimmen. Die insgesamt gültigen Stimmen erhöhen sich auf 61’207 Stimmen. Somit hat Sie 25,06902% der gültigen Stimmen erreicht und ist etwas abgerutscht.

Sobald die Ergebnisse des Wahlkreises 31 vorliegen, gibt es das letzte Update hier.

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[Update 4]

Der Wahlkreises 31 ist ein bisschen träge. Das durch den Kreiswahlausschuss festgestellte Endergebnis ist leider nicht veröffentlicht und auf Mails reagiert man nicht so schnell 🙁

War zufällig einer der Leser anwesend und hat die gültigen abgegebenen Stimmen bzw. die Stimmen für die SPD im Wahlkreis 31 mitgeschrieben?

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[Update 5]

Danke an den Sachbearbeiter im Landratsamt, der mir soeben per Mail das Ergebnis mitgeteilt hat:

Unser Kreiswahlausschuss hat in diesem Wahlkreis 64.744 gültige Stimmen festgestellt, davon 16.232 für Herrn Dr. Mentrup.

Das sind dann 25,07105 % der Stimmen, Dr. Mentrup bleibt also vorne.

[/Update 5]

Landtagswahl in Baden-Württemberg: Geteiltes Leid ist halbes Leid :-)

Nachdem sich die Sozialdemokraten trotz ihres bisher schlechtesten Wahlergebnisses in Baden-Württemberg freuen wie die Schneekönige, starte ich den Versuch, ein wenig Wasser in den Wein zu schütten. Bei wahlatlas.net bin ich über folgende Grafik gestolpert:

In 37 von 70 Wahlkreisen liegen die Grünen vor der SPD.

(Ja, ich weiss, dass auch die FDP ihr schlechtestes Ergebnis in Baden-Württemberg eingefahren hat).

Familienpolitik, Steuern und der Zusammenhang

Wenn mein Lieblings-SPD-Blog etwas über mein Lieblingsthema Steuern schreibt, komme ich nicht umhin, das ganze zu kommentieren.

Es geht wie so oft um das leidige Thema Gerechtigkeit, dieses Mal um die Kinder von armen und reichen Eltern.

Ich habe oft den Verdacht, dass die Jusos das derzeitige Steuersystem nicht ablehnen, sondern dass sie es einfach nicht verstanden haben und stattdessen lieber mit gesundem Halbwissen1 einen Strohmann aufgebaut haben und auf dem rumdreschen.

Das heißt: weg mit den unterschiedlichen Steuervorteilen für Kinder je nach Steueraufkommen. Warum sollte eine Gutverdiener-Familie mehr Geld pro Kind bekommen bzw. weniger Steuern bezahlen müssen? Das ergibt keinen Sinn.

Die unterschiedliche Behandlung ergibt dann Sinn, wenn man den Gesamtzusammenhang betrachtet. Die Prämisse in unserem Steuersystem ist, dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Daher haben wir so etwas wie ein steuerfreies Existenzminimum, auch für Kinder. Da viele Eltern, so wenig Geld verdienen, dass sich das an ihrer Steuerlast nur marginal auswirkt, hat man das Kindergeld eingeführt2.

Wenn man möchte, dass alle Kinder gleichviel bekommen, muss man das steuerfreie Existenzminimum für Kinder abschaffen und durch eine direkte Förderung ersetzen. Primär sind dann nicht mehr die Eltern für das steuerfreie Existenzminimum der Kinder zuständig, sondern der Staat. Das kann man gerne wollen, entspricht aber weder meiner Vorstellung von Elternschaft, noch meiner Vorstellung vom Staat.

Weg mit den unterschiedlichen Steuervorteilen für Kinder je nach Steueraufkommen.

Überall im Steuerrecht findet sich diese vermeintliche Ungleichbehandlung. Der leitende Angestellte einer Firma bekommt für seine Fahrkarte 42% über die Steuer zurück, der Pförtner, der den gleichen Arbeitsweg hat nur 17%. Die Kosten für Kinderbetreuung „bringen“ einem gutverdienenden Menschen erheblich mehr als jemandem, der knapp über dem Existenzminimum verdient.

Das ist Ergebnis des Grundsatzes, dass ich von meinen Einnahmen all das abziehen darf, was ich als Ausgaben hatte, um diese Einnahmen überhaupt erzielen zu können.

Deshalb für alle noch mal:

Werbungskosten und Steuerfreibeträge (z.B. für die Kinder) vermindern das zu versteuernde Einkommen und werden deshalb mit dem Grenzsteuersatz wirksam. Wer einen höheren Steuersatz hat, hat auch einen grössere Steuererstattung.

Man kann natürlich auch das Kindergeld soweit erhöhen, dass die Steuerminderung bei 45% genau der Höhe des Kindergeldes entspricht. Dann wären wir bei einem monatlichen Kindergeldbetrag von 262,80 EUR3 . Das kann man auch gerne machen, allerdings wird es jemanden geben müssen, der das ganze bezahlt.

Da ist den Jusos mal wieder das Ehegattensplitting vor die Füsse gefallen und sie haben es dankbar aufgegriffen.

Die Förderung der Alleinverdiener-Familie via Ehegattensplitting ist ein Anachronismus und führt zur Abhängigkeit der Frau vom Mann. Weg damit.

Ich mache mir bald eine Gebetsmühle mit dem Text, dann muss ich nur noch drehen, statt schreiben.

Das Ehegattensplitting fördert nicht die Alleinverdiener-Familie. Beim Ehegattensplitting wird ganz allgemein davon ausgegangen, dass es sich bei einem Ehepaar (nicht nur, aber auch) um eine Wirtschaftsgemeinschaft handelt. Man geht davon aus, dass es innerhalb der Partnerschaft egal ist, wer wieviel des verdienten Geldes als Einkommen bezieht, es fliesst in eine gemeinsame Kasse.

Das Ehepaar wird als ein Steuersubjekt angesehen. Die 48-jährige Verkäuferin, deren Mann erwerbsunfähig ist, profitiert genauso vom Ehegattensplitting wie die 32-jährige Industriemechanikerin, deren Mann gerade in Elternzeit ist.

Man prügelt natürlich lieber auf die faul daheimsitzende Millionärsgattin ein, weil man da mehr Zuspruch erwartet. Treffen wird es die aber nur ganz am Rande, falls sie es überhaupt bemerkt. Bei der Verkäuferin und der Industriemechanikerin wäre ich mir nicht so sicher, dass sie den Wegfall des Ehegattensplittings problemlos verdauen.

Ausflüsse dieses Gedankens, dass Ehepaare ein Steuersubjekt sind, findet man beispielsweise bei der Anrechnung des Verdienstes des Ehepartners wenn man ALG-II bzw. Grundsicherung beziehen möchte oder im Versorgungsausgleich nach der Ehe. Auch wenn der nacheheliche Unterhalt immer mehr auf dem Rückzug ist, ist er eigentlich ebenfalls nur dann möglich, wenn man schon für die Zeit der Ehe ein gemeinsames wirtschaftliches Handeln unterstellt.

Ich hätte von den Befürwortern der Abschaffung des Ehegattensplittings gerne 2 Fragen beantwortet:

  • Ist eine 4-köpfige Familie, in der eine Person 50’000 EUR und die andere Person 30’000 EUR pro Jahr verdient, finanziell leistungsfähiger als eine 4-köpfige Familie, in der beide jeweils 40’000 EUR verdienen?
  • Ist eine 4-köpfige Famile, in der nur eine Person erwerbstätig ist und 70’000 EUR pro Jahr verdient genauso leistungsfähig wie eine alleinstehende Person, die 70’000 EUR pro Jahr verdient?
  1. ich weiss auch nicht viel mehr []
  2. Kindergeld ist sowas wie der Zivildienst der Familienförderung bzw. ein Beispiel für eine der wenigen negativen Steuern, die es in Deutschland gibt []
  3. wer bei wikipedia nach Kinderfreibetrag sucht, findet einen niedrigeren Satz, allerdings hat man dort die „Reichensteuer“ nicht berücksichtigt []