Vor 43 Jahren wurde das Bundesurlaubsgesetz verabschiedet, welches einen Mindestanspruch von 24 Tagen Urlaub beinhaltete.
Während in Deutschland dieser Mindesturlaub keine Rolle mehr spielt, weil über die Tarifverträge meist ein viel höherer Anspruch besteht, würde sich manch ein Schweizer (oder ein nur dort Arbeitender wie ich) über 24 Tage Jahresurlaub freuen, entspräche dies doch einer 20%-igen Erhöhung meines jetzigen Jahresurlaubs.