Kalenderblatt 14.02.06

Vor 17 Jahren wurde vom damaligen iranischen Staatsoberhaupt eine Fatwa gegen Salman Rushdie verhängt, in der zum Mord des Schriftstellers aufgerufen wurde.

Der Aufruf zur Tötung missliebiger Protagonisten bzw. die Tötung derselben ist keine islamische Besonderheit. Auch in Jerusalem, Washington und London werden mal abseits rechtsstaatlicher Verfahren Todesurteile gefällt. Anders als der Iran verlässt man sich bei der Ausführung allerdings lieber auf Profis.

Man kann jetzt natürlich einwenden, dass auf den Listen der „westlichen“ Regierungen nur wirklich böse Menschen stehen, allerdings sollten rechtsstaatliche Prinzipien nicht nur für die Unschuldigen gelten und wie man an diversen Entlassungen aus bspw. Guantanamo sieht, werden auch durchaus man die Falschen „verhaftet“.

Nur der Vollständigkeit halber: Selbstverständlich ist ein Mordaufruf gegen einen Schriftsteller durch nichts zu rechtfertigen, allerdings ist die moralische Distanz, die bei den empörten Antworten aus den Hauptstädten der westlichen Welt durchklang, in der Realität nicht so gross.

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