Beim recherchieren über die diversen Kopierschutztechniken bin ich auf die Seite von WarnerMusic gestossen, in der der Kopierschutz gerechtfertigt wird. Was ich von Firmen halte, die folgende Firmenpolitik an den Tag legen:
Kann ich eine kopiergeschützte CD umtauschen, wenn sie auf meinen heimischen Geräten nicht läuft?
Nein, kopiergeschützte CDs sind als solche via Logo gekennzeichnet und auf allen regulären CD Playern abspielbar. Sollte dies nicht der Fall sein wurde die CD fehlerhaft hergestellt, was passieren kann (z.B. Granulatfehler). In diesem Fall kann lediglich nur dann eine Gutschrift erfolgen, wenn das CD-Presswerk nachweislich fehlerhaft produziert hat.
ist vor allem eines: Abstand.
WarnerMusic drückt „Wir wollen Ihr Geld nicht haben“ ziemlich kompliziert aus. Das man die CD nicht gegen eine CD ohne Kopierschutz austauscht ist ja zumindest konsequent, allerdings klingt dieser Satz sehr danach, dass man auch eine Rückabwicklung ablehnt.
Wie wenig weit WarnerMusic von einer Religion entfernt ist, offenbart vor allem folgender Schnippsel, der stark an einen ex cathedra sprechenden Papst erinnert:
kopiergeschützte CDs sind als solche via Logo gekennzeichnet und auf allen regulären CD Playern abspielbar.
Von der Dogmatik her schon ganz schön und vermutlich würde sich WarnerMusic beim Versuch des Beweises des Gegenteils ähnlich verhalten wie die Wissenschaftler in Brechts „Das Leben des Galilei“, die nicht durch das Fernrohr schauen.