Mindestlohndebatte in Deutschland

Herr Struck kann sich laut SpiegelOnline mit den 7.50 EUR pro Stunde, die vom DGB ins Gespräch gebracht wurden, anfreunden. Nervtoedter rechnet aufgrund eines Welt-Artikels, der von 6 EUR ausgeht vor, was das für den Arbeitnehmer bedeutet.

Ich ergreife jetzt mal einfach Papier und Stift und rechne aus, was 7.50 EUR für den Arbeitgeber und Konsumenten bedeutet, der ja letzten Endes zahlen muss.
Die reine Festlegung auf einen Mindestlohn bringt ja nichts, wenn keiner dafür Leute einstellt.

7.50 EUR pro Stunde gehen an den Arbeitnehmer.
1.58 EUR pro Stunde gehen an die Sozialkassen (ALG/GKV/GPV/GRV)
0.38 EUR gehen an die Berufsgenossenschaft
1.04 EUR gehen für bezahlten Urlaub drauf
0.51 EUR gehen als Krankheitsrücklage drauf (auch da erhält der AN Geld)
0.60 EUR gehen als Rücklage für die bezahlten Feiertage drauf.
2.21 EUR gehen als Umsatzsteuer ans Finanzamt (2007 haben wir 19%)
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13.82 EUR absolute Mindestkosten

Dabei ist weder berücksichtigt, dass man einem Kunden vielleicht nicht alle Mitarbeiterstunden verrechnen kann, dass man Infrastruktur aufbauen und bezahlen muss (ein Büro, den Steuerberater für Lohnabrechnung und Buchführung, evtl. Gerätschaften), dass der Unternehmer ja auch von etwas leben muss und will …

Sehr niedrig geschätzt, kommt man auf 18 EUR pro Stunde.

Wenn man mal das Babysitten als Tätigkeit nimmt, bei der kein grosser Materialeinsatz von Nöten ist, dann kann man für einen harmlosen Kinobesuch folgenden Zeitplan inkl. Rechnung aufmachen:

18:40 Uhr; Die Babysitterin macht sich auf den Weg, die Gelduhr läuft
19:00 Uhr; Die Babysitterin ist bei uns angekommen
19:20 Uhr; Wir sind im Kino angekommen
19:50 Uhr; Der Film beginnt
21:40 Uhr; Der Film ist aus
22:00 Uhr; Wir sind zu Hause, die Babysitterin geht
22:20 Uhr; Die Babysitterin ist zu Hause, die Gelduhr bleibt bei 66 EUR stehen.
Auf der Rechnung tauchen dann noch 7 EUR Fahrtkosten auf, die Betreuung meiner Kinder hat mich an einem Abend also schlappe 73 EUR gekostet.

Da gebe ich doch lieber der Tochter meiner Nachbarn 20 EUR, besorge ihr für 3 EUR noch irgendeine Liebesschnulze im DVD-Verleih und gut ist.

Von den 66 EUR Personalkosten hat die andere Babysitterin (bei einem niedrig angesetzten Durchschnittssteuersatz von 15%) im übrigen ebenfalls ungefähr 20 EUR (bezahlte Urlaubs-, Feier- und Krankheitstage mitgerechnet).

Es ist klar, dass der Staat Geld fürs Funktionieren braucht, ebenso ist klar, dass Sozialkassen, die nur in Anspruch genommen werden, und denen die Einnahmeseite wegbricht, über kurz oder lang eingehen.
Aber für denjenigen, der vor der Überlegung steht, ob er einem Babysitterdienst 73 EUR, oder der Nachbarstochter 20 EUR in die Hand drückt, ist die Finanzlage der BfA etwas sehr abstraktes. Er nimmt nicht seiner Mutter die Rente weg, oder verweigert seinem Kollegen die Herzklappe, er versucht einfach nur, sich ökonomisch zu verhalten.

2 Gedanken zu „Mindestlohndebatte in Deutschland“

  1. Spannend wird das ganze dann, wenn sich irgendwann ein Finanzamt mit so etwas befasst und man auf die Seite des Zolls verweist. Sachbearbeiter haben meist eine etwas andere Vorstellung von nachhaltig 🙁
    Aber danke für den Hinweis. Ich werde mein Finanzamt mal unter Hinweis auf die Seite anschreiben und die Antwort veröffentlichen.

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