Mit einer grossen Koalition regiert’s sich leicht

Heute wurde im Bundestag sehr heftig über einen Geschäftsordnungsantrag der Koalition debattiert. Der Grund war recht profan:

Die Spitzen der Koalition hatten den Eindruck, dass ihre schön im relativ stillen Kämmerlein ausgekungelte Föderalismusreform in den zuständigen Fach-Ausschüssen zerredet wird und zwar unabhängig von der Parteizugehörigkeit der einzelnen Ausschussmitglieder.

Die Vorsitzende des Umweltaussschusses Petra Bierwirth (SPD) ist zum Beispiel der Meinung, dass die Chance auf ein modernes übersichtliches Umweltrecht leichtfertig vertan wurde.

Wenn man ihren Aussagen in einem dlf-Interview glauben darf, dann soll es zukünftig im Bereich Umwelt je nach Gebiet folgende Kompetenzen geben:

Also da gibt es zum Beispiel ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes in einigen Bereichen, eine konkurrierende Gesetzgebung ohne Erforderlichkeitsklausel, eine konkurrierende Gesetzgebung mit Erforderlichkeitsklausel, Abweichungsrecht für Länder in bestimmten Bereichen. Hier gibt es aber wieder Ausnahmen, wo es keine Abweichungsregelungen geben wird. Und es gibt eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Durch eine Überweisung aller mit der Föderalismusreform zusammenhängenden Gesetzesvorhaben will man verhindern (und hat das dann schliesslich auch), dass die unbotmäßigen Fachausschüsse eigenständig Anhörungen durchführen und vielleicht zu dem Ergebnis kommen, dass die ausgekungelten Vorschläge nicht sinnvolle Kompetenzumverteilungen zum Inhalt haben, sondern hauptsächlich nach der Prämisse „Gib mir hier ein wenig, dann bekommst Du dort ein bisschen“ ausgewürfelt wurden.

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