Im Zuge der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, wie sie ja von der jetzigen Koalition in Angriff genommen wird, habe ich mir erlaubt, ein paar Blicke ins Abgeordnetengesetz zu werfen.
Da finden sich diesbezüglich einige Absätze, die man ändern könnte, wollte man mit gutem Beispiel vorangehen:
§ 19 Anspruch auf Altersentschädigung
Ein Mitglied erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn es das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet und dem Bundestag acht Jahre angehört hat.
Mit jedem weiteren Jahr bis zum achtzehnten Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein Lebensjahr früher.
Das bedeutet, dass nach 3 Legislaturperioden im Parlament der Anspruch bereits mit 61 Jahren besteht und man nach 5 Legislaturperioden bereits mit 55 Jahren vollen Anspruch auf Altersentschädigung hat. Die Senkung des „Renteneintrittsalters“ sollte meines Erachtens wegfallen.
§ 20 Höhe der Altersentschädigung
Die Altersentschädigung bemisst sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Abs. 1).
Der Steigerungssatz beträgt für jedes Jahr bis zum 23. Jahr der Mitgliedschaft je 3 vom Hundert der Abgeordnetenentschädigung nach § 11 Abs. 1.
Nach 23 Jahren hat man also bereits die volle Höhe der Ansprüche in Höhe von 69% der letzten Bezüge erreicht. Ein Durchschnittsverdiener bräuchte dafür 65 Jahre (berechnet anhand des derzeit gültigen Rentenwertes in Höhe von 26,13 EUR und der Bezugsgröße in Höhe von 2450 EUR).
Hier wäre meines Erachtens ein langsameres Steigen angebracht.
Und zum Ende noch eine Statistik des Bundestags:
10% aller Parlamentarier sitzen schon über 20 Jahre im Bundestag, 2 davon sind schon in ihrer 10 .Wahlperiode. Man sollte vielleicht darüber nachdenken, die Mitgliedschaft im Bundestag irgendwie zu begrenzen.
Und noch ganz am Schluss, ohne explizit Grünen-Bashing betreiben zu wollen:
Wer kann sich noch daran erinnern, dass die ersten Grünen im Bundestag noch mittels Rotation nach 2 Jahren ausgewechselt wurden?
Mittlerweile sind die Grünen auch da im ganz normalen politischen Geschäft angekommen. Über 40% aller Grünen-Abgeordneten sitzt schon über 8 Jahre im Bundestag. 2 Abgeordnete haben bereits ihre 6 Wahlperiode angetreten und waren damit von Anfang an dabei.
Macht korrumpiert. Auch bei den Grünen.