Vor 73 Jahren stimmte der Reichstag mit 441 gegen 94 Stimmen dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich zu, dass die Gewaltenteilung aufhob. Die Reichsregierung konnte Gesetze verabschieden, die durch den Reichskanzler ausgefertigt wurden.
Wir sind in der heutigen Zeit von ähnlichen Zuständen natürlich weit entfernt. Wenn man sich allerdings anschaut, dass die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen im Rat der europäischen Union nicht an Beschlussempfehlungen des Bundestages gebunden sind, durch den Rat aber EU-Richtlinien verabschiedet werden können, die zwingend in nationales Recht umzusetzen sind, dann entgleitet dem Bundestag schleichend ein Gutteil der Legislative.
Wenn man sich dann weiter anschaut, wie sich manch Parlamentarier „normativ unfrei“ fühlen (Christian Ströbele), oder durch EU-Richtlinien „wie von einer Heimsuchung getroffen“ werden (Siegfried Kauder), oder eine Richtlinie für einen inakzeptablen Anschlag auf die Bürgerrechte halten (Jörg Tauss) und trotzdem zustimmen, kann einem schon Angst und bange werden, wie sich das heutige Parlament wohl bei einem Ermächtigungsgesetz verhalten würde.
Wir haben doch schon längst eine Diktatur des Kapitals. Da braucht man doch kein Ermächtigungsgesetz mehr.