Die Bündnis90-Grünen haben eine interessante kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (die man hier nachlesen kann), die einige interessante Aspekte der EU-weiten Zinsbesteuerung wirft.
- Einige EU-Länder bieten Ein-Mann-Fonds an, bei denen das Vermögen von der Privatperson getrennt wird und die zu einer völligen Steuerfreiheit des entsprechenden Gewinns führen
- Die Schweiz hat für das 2. Halbjahr 2005 gerade mal 40 Millionen EUR an Quellensteuer veranschlagt, die dadurch enstanden sind, dass EU-Bürger ihr Geld in der Schweiz parken. Insgesamt käme man auf lediglich 10-20 Milliarden EUR, die von EU-Bürgern in der Schweiz liegen. Das erscheint bei Schwarzgeldfunden des deutschen Zolls, der sich im Jahr 2004 in der Region 1 Milliarde EUR bewegte relativ unrealistisch.
- Gewinne aus kumulierenden Fonds, Hedgefonds, Derivaten sowie Aktiengeschäften unterliegen überhaupt keiner Quellenbesteuerung, so dass sich die Zinsrichtlinie relativ einfach umgehen lässt
- Bei Tafelgeschäften im Ausland ist die Quellen-Besteuerung bzw. die Zuordnung zu den Herkunftsländern fast unmöglich
Es scheint als würde sich – gemessen an den Einnahmen, dem betriebenen Aufwand und dem Rauschen des Mainstream-Blätterwaldes – die Zinsrichtlinie zu einem zahnlosen Papiertiger entwickeln, den man halt voran gebracht hat, damit der einfache Steuerzahler, dem die Steuer direkt vom Arbeitgeber entrissen chtet wird, kein so dummes Gefühl hat, wenn er feststellt, dass er zur Haupteinnahmequelle seines Staates geworden ist.