Es kommt bei Gesetzesvorhaben anscheinend nicht darauf an, dass sie durchdacht sind, sich ein Nutzen einstellt, oder dass sie gar verfassungskonform sind; Viel wichtiger ist, dass beide Parteien der grossen Koalition den erreichten Kompromiss als ureigensten Erfolg verkaufen können.
Bei der geplanten Erhöhung der Einkommenssteuer von 42% auf 45% für Einkommen ab 250’000 EUR soll nicht für gewerbliche Einkommen gelten.
Allein der Wortwust, der klarstellen werden soll, wie jetzt bei gleichzeitigen gewerblichen und nicht gewerblichen Einkünften zu verfahren ist, wird vermutlich Seiten füllen.
Wie schwer sich die Finanzämter heute schon tun, wenn es darum geht, ob bspw. ein Softwareentwickler jetzt ein Gewerbe hat oder freiberuflich tätig ist, sieht man an dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofes.
Nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware ist allerdings eine freiberufliche i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG [..]. Diese setzt vielmehr voraus, dass der Steuerpflichtige qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion und Überwachung) entwickelt.
Früher wollten alle Freiberufler sein, um der Gewerbesteuer zu entgehen, zukünftig werden wohl alle Gewerbetreibende sein wollen, weil die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von ca. 350% nicht steuerlich relevant wird (Die Einkommenssteuer verringert sich um den 1,8-fachen Betrag des Gewerbesteuer-Messbetrags und die gezahlte Gewerbesteuer kann als Betriebsausgabe angerechnet werden).