Eheähnliche Gemeinschaften und Hartz IV

Was die Regierung bei Kabinettsbeschlüssen wie diesem

Den Beweis keine eheähnliche Gemeinschaft zu bilden liegt nun bei den Empfängern der staatlichen Unterstützung. Die Jobcenter gehen künftig von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, wenn etwa die beiden Erwachsenen länger als ein Jahr zusammenwohnen [..]

vergessen, ist die Tatsache, dass der bedürftige Partner keinerlei gesetzlichen Anspruch auf Unterstützungsleistung durch den bessergestellten Partner hat.

Wie dann Geschichten ausgehen, bei denen der bedürftige Partner dank Wegfall des ALGII aus der gesetzlichen Krankenversicherung fällt und sich eine etwas teurere Krankheit/Verletzung zuzieht, hat vermutlich keiner bedacht.

Was man mit Ex-ALGII-Empfängern macht, bei denen die vermutete eheähnliche Verhältnis dann halt doch nicht bestand und sich der bessergestellte Partner via Rausschmiss aus der Wohnung wegen fehlender Mietzahlungen des bedürftigen Partners ‚entledigt‘, weiss vermutlich auch keiner. Vielleicht kommt man ja direkt in der ArGe unter, die sind vermutlich froh, wenn sie ihre Schützlinge auch nachts bespitzeln können.

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