Die Mitgliedsstaaten der EU scheinen sich auf eine angepasste Diensleistungsrichtlinie geeinigt zu haben. Die deutsche Position sah laut Spiegel so aus:
Die Bundesregierung setzte nach eigener Einschätzung in den Verhandlungen zentrale deutsche Anliegen durch. „Sozialdienstleistungen, insbesondere der Pflegebereich, werden nicht von dem neuen Gesetz erfasst“, sagte Wirtschafts-Staatssekretär Joachim Wuermeling.
Verwundert fragt man sich, warum gerade der Sozialdienstleistungsbereich ausgenommen wurde. Wahrscheinlich deshalb, weil der Staat das Lohndumping hier in Form von Zivildienstleistenden (die die Dienststelle pro Stunde ca. 50ct kosten) und 1-Euro-Jobbern selbst übernimmt …
Allerdings nur bei den Arbeitnehmern. Wer Pflegedienstleistungen in Anspruch nimmt, zahlt weiterhin oft den vollen Satz, egal ob ein Hauptamtlicher Mitarbeiter oder ein Zivildiensleistender die Arbeit ausführt.