Der europäische Gerichtshof hat am 11. Juli das Urteil gegen Edith Cresson gesprochen, die von der EU-Kommission wegen Veruntreuung vor eben diesen gebracht worden war.
Liest man sich mal die Vorwürfe durch, die eigentlich auch niemand bestreitet, dann kann einem schon Angst und Bange werden, wenn man sich das Urteil anschaut.
Frau Cresson hatte unter anderem in der Zeit von 1995 bis 1999 gegen den erklärten Willen der Kommission einen befreundeten Zahnarzt als Aids-Experten eingestellt, ebenso wie sie einem befreundeten Anwalt „Aufträge“ zuschusterte.
Das Gericht befand Frau Cresson der vorgeworfenen Punkte für schuldig, ist allerdings der Meinung:
However, having regard to the circumstances of the case, the finding of breach constitutes, of itself, an appropriate penalty. It is therefore appropriate not to impose on Mrs Cresson a penalty in the form of a deprivation of her right to a pension or other benefits in its stead.
dass die Aufdeckung der Veruntreuungen schon Strafe genug für Frau Cresson sei. So darf sich Frau Cresson weiterhin der vollen Pension der EU sicher sein.