GEZ-Wochen im Blog

Nachdem ich in ger.ct schon die ganze woche lang über die GEZ diskutiere, will ich das ganze mal auf eine solide Grundlage stellen und jene fragen, die das eigentlich wissen müssten, die Rundfunkgebührenabteilungen der Sendeanstalten. Und zwar mit folgender Email, die an den SWR, den bayrischen Rundfunk, den MDR und die GEZ (nur um zu schauen, ob alle das gleiche antworten) geht,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze als einziges Rundfunkempfangsgerät ein Autoradio, welches auch als Privatgerät bei der GEZ angemeldet ist.

Nun soll ich für meinen Arbeitgeber teilweise Kundenbesuche machen. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich grundsätzlich mein Autoradio als teilweise geschäftlich genutzt bei der GEZ anmelden muss. Meine Fragen hierzu:

a) Gilt dies auch, wenn für genau dieses Gerät (als einziges Rundfunkempfangsgerät) bereits privat eine Gebührenpflicht besteht?

b) Falls (a) ja, kann ich dann das Radio für die private Nutzung abmelden?

c) Falls (a) nein, ändert es etwas, wenn ich mir für die private Nutzung ein zweites Radio zulege?

d) Falls (b) nein, wüsste ich gerne, wieso ich für ein Gerät 2x Gebühren bezahlen muss.

Für die Beantwortung meiner Fragen, die wohl zu speziell sind, um irgendwo als FAQ abgelegt zu sein, bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Markus Ritter

3 Gedanken zu „GEZ-Wochen im Blog“

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