In diesem Beitrag hatte ich diverse Rundfunkanstalten angeschrieben, ob ich denn für ein Autoradio als einziges Rundfunkempfangsgerät, welches ich sowohl privat als auch geschäftlich nutze, zweimal Gebühren zahlen muss.
Das ganze hatte ich dem SWR über dessen Webformular gesendet.
Ziemlich schnell kam die Antwort des SWR zurück,
danke für Ihr Mail vom 03.08.2006. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfrage nur dann beantworten können, wenn uns vollständige Adressdaten von Ihnen vorliegen.
Nun gut, bekommt der SWR halt meine Anschrift, wobei das für die Beantwortung der Frage eigentlich unerheblich ist.
2 Tage später befindet sich ein Brief des SWR im Briefkasten, der mir mitteilt, dass sie mich gar nicht als Rundfunkgebührenzahler erfasst hätten und dass sich das doch sofort nachholen soll inklusive der Mitteilung, seit wann ich denn mein Autoradio geschäftlich nutze. Die ursprüngliche Frage wird natürlich nicht beantwortet.
Liebe Rundfunkgebührenabteilung des Südwestrundfunks:
- ich bin verheiratet, meine Frau zahlt GEZ, ich muss also für mein Autoradio gar nichts zahlen. Selbst wenn wir nicht verheiratet wären müsste ich für mein Autoradio nichts bezahlen, weil das Kfz auf meine Frau zugelassen ist und der RGebStV damit das Gerät relativ eindeutig meiner Frau zuordnet.
- Ich nutze meinen PKW nicht geschäftlich, dafür stehen andere Fahrzeuge zur Verfügung. Selbst wenn ich meinen PKW geschäftlich nutzte (Vorsicht, Konjunktiv), wäre ich relativ sicher nicht gebührenpflichtig, da sich meine Arbeitsstelle in der Schweiz befindet, und mein schweizerischer Arbeitgeber ausschliesslich schweizerische Kunden hat, das Fahrzeug also ausschliesslich im Ausland geschäftlich genutzt würde(und schon wieder dieser Konjunktiv).
- Die an Sie gestellte Frage war ausschliesslich theoretischer Natur und diente einer Sachverhaltsaufklärung, da sich innerhalb eines usenet-Diskussion diese Frage gestellt hatte und von den Teilnehmern nicht geklärt werden konnte, weil der RGebStV dahingehend anscheinend zweideutig ist.
- Ich bin es ja gewohnt, dass man auf einfach gestellte Fragen nicht mit einem Ja oder Nein antwortet, weil dass die automatische Problemerkennung des Antwortgenerators zu sehr belasten würde, allerdings wäre ich insgesamt schon froh, wenn ich auf die einfache Frage „Ich habe nur ein Rundfunkgerät welches ich sowohl privat als auch geschäftlich nutze. Muss ich dieses Gerät zweimal anmelden und zweimal Gebühren bezahlen?“ ein ebenso einfaches Ja bzw. Nein als Antwort bekäme.
(…) Bei einem „Selbständigen“ geht der Gesetzgeber davon aus, dass zumindest ein Pkw im Zusammenhang mit seiner Selbständigkeit steht. Deshalb ist das Autoradio über die private Anmeldung hinaus zusätzlich anzumelden, auch wenn der „Arbeitgeber im Ausland ist. Dies gilt sogar für die Ausübung eines freien Berufs im Nebenerwerb. (…) Die Anmeldung des Autoradios in einem privaten PKW muss zusätzlich bestehen bleiben, weil es auch für die geschäftlichen Zwecke Ihres Arbeitgebers eingesetzt wird. (…)
Übrigens hat SWR rausgefunden, dass auf Ihren Namen kein Autoradio angemeldet wurde. Ich frage mich, wann Sie herausfinden, dass nach deutschem Recht, die Ehefrau ihren „Mädchennamen“ behalten darf.
Jedenfalls erwarte ich sehnsüchtig den Prüfer der GEZ und bereite schon mal Schnittchen vor.