Pfand-Wirrwarr

Es mag mir nur so vorkommen, aber mich beschleicht der Verdacht, dass man anhand der Novellierung der Verpackungsverordnung recht schön sehen kann, welche Lobby am besten die politischen Räder schmiert.

Eigentlich könnte es ja ganz einfach sein:
Getränke-Einwegverpackungen unterliegen einem Pfand.

Herausgekommen sind dann so Dinge wie:

[Pfand wird erhoben auf] nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen [..] die folgende Getränke enthalten:

[..] Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure[..].

Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, und Mischungen dieser Getränke sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1

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