Ich möchte Edmund Stoiber zitieren:

Angst wäre der erste Sieg der Terroristen! Wir dürfen die Freiheitsrechte des Grundgesetzes niemals aus Angst vor islamistischem Meinungsterror aufgeben.

Wenn man liest, was der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann fordert, könnte man schon auf die Idee kommen, dass sie schon gewonnen hätten. In der Netzzeitung fabuliert er munter vor sich hin:

Für mich ist wichtig, dass wir eine Anpassung im Strafgesetzbuch vornehmen. Das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet sollte ein eigener Straftatbestand werden. Es ist notwendig, dass nicht nur die Verbreitung bestraft wird, sondern auch diejenigen, die sich solche Inhalte aus dem Netz ziehen. Wir sollten dies ähnlich bestrafen wie die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften. In diesen Fällen ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Das kann ich mir auch bei Hassbotschaften vorstellen.

Das herunterladen eines Pamphlets mit dem Inhalt „Die USA ist der Satan und wir müssen den Satan zerstören“ soll also in den Augen des Herrn Schünemann genauso verwerflich sein wie das herunterladen von Kinderpornographie.

Einer von uns beiden hat meines Erachtens eine sehr verrutschte Wertevorstellung.

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