Kalenderblatt 12.10.06

Vor 57 Jahren wurde in München der Deutsche Gewerkschaftsbund gegründet.

Schweigen wir zu so Dingen wie der Pleite der gewerkschaftseigenen Neuen Heimat oder dem undurchsichtigen Wirtschaftsgebaren bei der coop AG, die manchen Erzkapitalisten wie ein harmloses Waisenkind aussehen liess.

Reden wir auch nicht über die Situation der Gewerkschaftsmitarbeiter, die keine Gewerkschaft gründen dürfen und keinen Tarifvertrag haben oder bei ver.di 5% ihres Gehaltes als „Darlehen“ einbehalten bekommen.

Gratulieren wir stattdessen dem DGB aus tiefstem Herzen und wünschen auch für die nächsten 57 Jahre viel Erfolg.

Wann wird das BVerfG abgeschafft?

Es behindert doch so in einer effektiven Strafverfolgung.

Der Herr Schünemann (wir erinnern uns, der Mann, der das anschauen von Hassbotschaften ebenso streng bestrafen will wie den Besitz von Kinderpornographie), stellt folgende These auf:

Wir haben leider durch das Bundes- Verfassungsgericht in den letzten Monaten einige Einschränkungen hinnehmen müssen. Das ist bedauerlich, weil eine effektive Terrorbekämpfung erschwert wird.

Statt dass der Mann sich freut, dass sich überhaupt noch irgendjemand für Grundrechte einsetzt, mokiert er sich darüber, dass die präventive Wohnraumüberwachung eingeschränkt wird und ist stolz auf seine verdachtsunabhängigen (man könnte auch willkürlichen schreiben) Kontrollen vor Moscheen.
Aber auch anderen dürfte eine Abschaffung gelegen kommen. Das Amtsgericht Aachen Aachen fand nichts dabei, wegen eines (vermeintlichen) Parkverstosses die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei anzuordnen. Auch das später damit befasste Landgericht hielt die Entscheidung für vertretbar. Es musste bis vors Bundesverfassungsgericht kommen, damit auf richterlicher Seite jemand erkennt:

Mit einer Durchsuchung wird schwerwiegend in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) eingegriffen.
[..]
Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
[..]
Diese besondere Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit haben die befassten Gerichte nicht geleistet. Es erscheint evident sachfremd und daher grob unverhältnismäßig und willkürlich, wegen einiger Verkehrsordnungswidrigkeiten, für die Geldbußen von je 15 Euro festgesetzt wurden, die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts zu durchsuchen.

Ich möchte Edmund Stoiber zitieren:

Angst wäre der erste Sieg der Terroristen! Wir dürfen die Freiheitsrechte des Grundgesetzes niemals aus Angst vor islamistischem Meinungsterror aufgeben.

Wenn man liest, was der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann fordert, könnte man schon auf die Idee kommen, dass sie schon gewonnen hätten. In der Netzzeitung fabuliert er munter vor sich hin:

Für mich ist wichtig, dass wir eine Anpassung im Strafgesetzbuch vornehmen. Das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet sollte ein eigener Straftatbestand werden. Es ist notwendig, dass nicht nur die Verbreitung bestraft wird, sondern auch diejenigen, die sich solche Inhalte aus dem Netz ziehen. Wir sollten dies ähnlich bestrafen wie die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften. In diesen Fällen ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Das kann ich mir auch bei Hassbotschaften vorstellen.

Das herunterladen eines Pamphlets mit dem Inhalt „Die USA ist der Satan und wir müssen den Satan zerstören“ soll also in den Augen des Herrn Schünemann genauso verwerflich sein wie das herunterladen von Kinderpornographie.

Einer von uns beiden hat meines Erachtens eine sehr verrutschte Wertevorstellung.

Kalenderblatt 11.10.06

Vor 201 Jahren wurde Gustav Struve geboren, der sich zusammen mit Friedrich Hecker und vielen ungenannten anderen während der Märzrevolution 1848/49 an die Einrichtung einer badischen Republik machte.

Wie das ganze ausgegangen ist, weiss man. Wieso die Badner die Schwaben nicht leiden können (und zwar zurecht), weiss man seitdem auch. Hätten sie uns damals machen lassen, gäbe es jetzt auch keine Probleme mit dem Verkauf der Handschriften 🙂

Aber so ist es halt im Südwesten; Während der Badner stets vom libertären Geist umweht wird, verharrt der Schwabe in der Engstirnigkeit der Kehrwoche.