Danke, Landgericht Kiel

Das LG Kiel hatte in einem Verfahren zu entscheiden, in dem die Polizei zusammen mit einem Vertreter der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eine Hausdurchsuchung durchgeführt hatte und dem Vertreter der GVU anschliessend das komplette Beweismaterial überlassen hat. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Amtsgericht Kiel fanden nicht verwerfliches an diesem „Gutachter“. Erst das Landgericht Kiel hat das dann dankenswerterweise klargestellt:

Bei einer derart weitreichenden Privatisierung des Ermittlungsverfahrens, bei der Polizei und StA nur noch formal in Erscheinung treten, sämtliche wesentlichen Ermittlungsschritte aber von der GVU bestimmt oder durchgeführt wurden, haben die Ermittlungsbehörden nicht nur ihr Handeln nicht so eingerichtet, dass beim Bürger kein nachvollziehbarer Verdacht dahingehend entstehen kann, die StA habe gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen. Dieser Eindruck muss sich dem Bürger vielmehr geradezu aufdrängen.

Bleibt zu hoffen, dass sich das auch in den anderen Bundesländern herumspricht, in denen die Staatsanwaltschaft die GVU als kostenlose „Gutachter“ einsetzt.

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