Sturm im Wasserglas über verbindliche Aussagen des Finanzamts

In nahezu jeder Online-Publikation liest man momentan Aussagen wie diese hier im Spiegel:

Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft will, muss bald dafür zahlen – laut dem Jahressteuergesetz 2007 mindestens 100 Euro.

Das klingt in der Tat unglaublich und wenn man dann im Jahressteuergesetz nachschaut, ist es das auch 🙂

In die Abgabenordnung soll ein neuer Paragraph eingeführt werden, der 178a, der zutreffend mit

Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Finanzbehörden

überschrieben ist. In diesem Paragraph wird geregelt, dass für

verbindliche Vorabzusagen der Finanzbehörden über
Verrechnungspreise auf Grundlage eines bilateralen
oder multilateralen Vorabverständigungsverfahrens

künftig Gebühren verlangt werden.

Wenn also die Firma X in Slowenien eine Zweigstelle hat und Steuern sparen will, dann kauft die deutsche Niederlassung zu überhöhten Preisen die Einzelteile bei der Tochterfirma in Slowenien und senkt damit den Gewinn in Deutschland.

Da kenne ich eigentlich keine Privatperson, die das betreffen könnte.

Drecksäcke war das erste Wort, das mir eingefallen ist, als man mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass auf dem Bundestags-Server nicht etwa der Gesetzesentwurf liegt über den abgestimmt wurde, den findet man nur beim Bundesrat, ganz versteckt bei den Ausschuss-Empfehlungen.

Und siehe da, all das schlechte, dass ich den Parlamentariern nicht zugetraut habe, findet sich doch bei ihnen.

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