Heute hat das Bundeskabinett die Einführung der Altersrente mit 67 beschlossen.
Für sich selbst möchte man natürlich alle Privilegien behalten. Der Beruf eines Parlamentariers ist einerseits so wenig zeitintensiv, dass man z.B. noch nebenher für 5000 EUR pro Monat Übersetzungen für Siemens vornehmen kann, andererseits aber geistig und körperlich so fordernd, dass man sich im Abgeordnetengesetz unter §19 eine Vorruhestandsregelung gegönnt hat, die so manch Stimmvieh vor Neid erblassen lassen könnte.
Der Kurzzeit-Parlamentarier geht wie momentan noch der Rest der Bevölkerung offiziell mit 65 in Ruhestand. Falls er es aber schafft, die Parteioberen durch bspw. seine Fraktionsdisziplin zu beeindrucken, und er es eine dritte Wahlperiode nach Berlin schafft, kann der Ruhestand schon mir 61 beginnen.
Insgesamt sind 10 Jahre Lebensarbeitszeitverkürzung drin. Dafür muss man dann 18 Jahre im Bundestag gesessen haben. Der Mitarbeiter der Autobahnmeisterei, der seit 47 Jahren jeden Tag bei Wind und Wetter über Deutschlands Bundesautobahnen springt um sie instand zu halten, wird sicherlich Verständnis dafür haben, dass es für ihn keine Sonderregelung bezüglich des Ruhestandsalters geben kann, bei der Anhebung von 65 auf 67 Jahre. Hätte er halt was gescheites gelernt oder sich beizeiten das Rückgrat entfernen lassen.