Sehr geehrter Herr Schockenhoff,
Sie vertreten meinen Wahlkreis im Bundestag, weshalb ich mich mit einer Frage, die mich schon länger beschäftigt, an Sie wende.
Das Gesetz zur Verschiebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ist heute zur Lesung in den Bundestag gekommen. Immer wieder wird betont, wie nötig und überfälig dieser Schritt doch sei.
Die Bundesrepublik hat sicherlich grössere und drängendere Probleme als die Änderung des §19 Abgeordnetengesetz, der da lautet:
Ein Mitglied erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn es das 65. Lebensjahr vollendet und dem Bundestag acht Jahre angehört hat. Mit jedem weiteren Jahr bis zum 18. Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein Lebensjahr früher.
es würde allerdings Ihre Glaubwürdigkeit erhöhen, wenn Regelungen, die man Autobahnstrassenmeisterei-Mitarbeitern und Stahlkochern zumutet, auch auf die eigene Tätigkeit angewendet würden.
Ganz schlüssig konnte mir noch keiner erklären, warum 18 Jahre Tätigkeit im Bundestag ausreichend sind, um 12 Jahre vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze in Ruhestand gehen zu können.
Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob eine Erhöhung des Pensionsalters von Abgeordneten auf 67 Jahre unter Streichung der „abzugsfreien Frühverrentung“ angedacht ist, bzw. warum die Regelung so bleibt wie bisher.
Mit freundlichen Grüssen
Markus Ritter
HAllo
Ich kann das auch nicht verstehen, mit welchem Recht die Politiker so früh in Rente gehen dürfen??? Mir geht jedesmal der Hut hoch wenn so eine ungerechtigkeit lese.