taussen

tauss|en <sw.V; hat> (bes. Amtsspr.): im Plenum lauthals darlegen, dass man einen bestimmten Gesetzesentwurf, den man selbst eingebracht hat, für einen inakzeptablen Anschlag auf die Bürgerrechte hält, um ihm dann zuzustimmen.

Das Wort taussen geht zurück auf den SPD-Politiker Jörg Tauss, der dieses Verhalten in der Debatte über die Vorratsdatenspeicherung an den Tag gelegt hat.

Die untenstehenden Ausschnitte stammen aus den Bundestagsdrucksachen 16/545 sowie dem Plenarprotokoll 16/19.

Antrag
:
Diskussion
:
Abstimmung

siehe auch: den Tauss spielen

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