haben mehr gemeinsam, als man gemeinhin annehmen könnte. Im neuen Telemediengesetz, welches gestern durch den Bundestag gewunken wurde (also so abstimmen wie der Fraktionsvorsitzende es in der Sitzung gesagt hat und nicht peinlicherweise die Tagesordnungspunkte verwechseln), ist in Artikel 14 geregelt:
Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Wer die zuständige Stelle im Falle der Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ist, findet sich im Gesetz ebensowenig wie die Frage, ob und wie ein Missbrauch geahndet wird.
Und wieder einmal zieht man sich in der Begründung auf die Position zurück, dass die böse EU Schuld daran ist:
Nach der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums haben die Mitgliedstaaten bestimmte Auskunftsrechte sicherzustellen.