Autsch

entweder es handelt sich um einen verfrühten Aprilscherz des Westfalen-Blattes, oder man sollte der Staatsanwaltschaft Bückeburg ein wenig Nachhilfe in Sachen Internet und ebay geben.

Die zuständige Staatsanwältin ermittelt wegen Hehlerei gegen 280 Ebay-Käufer, die dort gestohlenes Werkzeug ersteigert haben.

Da man den Tatbestand der Hehlerei eigentlich nur vorsätzlich begehen kann, konstruiert die Staatsanwaltschaft aus der Tatsache, dass der Startpreis nur 1 EUR beträgt einen bedingten Vorsatz, weil:

Wenn man einen wertvollen Gegenstand neu und originalverpackt für einen Euro angeboten bekommt, müssen die Alarmglocken schrillen. Da muss sich jeder fragen: Wo kommt das Zeug her?

Wohlgemerkt geht es nicht um einen viel zu niedrigen Preis als Sofortkauf sondern man versucht den Käufern einzig und allein aus der Tatsache, dass der Startpreis bei 1 EUR lag, einen Strick zu drehen.

Man übersieht dabei völlig, dass bei Ebay sehr sehr sehr viele Gebote bei 1 EUR starten und dass der Käufer auch bei einem höheren Preis eingestiegen sein kann, den Startpreis also unter Umständen gar nicht zu Gesicht bekommen hat.

Vermutlich hat die Staatsanwältin sonst nichts zu tun, da kann man schon mal 280 Strafverfahren einleiten und ein bisschen die Leute schikanieren.

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