ob der Beruf des Parlamentariers jetzt stressig, ausfüllend und vor allem unterbezahlt ist, wie die Bundestagsverwaltung mit ihrem aktuellen Thema deutlich machen will, oder ob er nebenbei soviel Zeit lässt, dass man sich in vielen Stiftungs- und Aufsichtsräten engagieren kann, bzw. nebenbei noch einen Beruf ausüben, wie das mehrere Bundestagsabgeordnete getan haben und noch tun.
Wenn man die Zahl der ca. 10’000 Drucksachen vernimmt, die pro Legislaturperiode anfallen (in der vorletzen waren es 10006) und die teilweise eine riesige Seitenzahl einnehmen (Die Drucksache 16/300 hat einen Umfang von 328 Seiten, es gibt aber auch 2-seitige Dokumente), dann kann man den Abgeordneten schon Respekt zollen, für diese Leistung, zumal sich der Teil der Drucksachen, der sich mit Gesetzesänderungen befasst, ziemlich kryptisch ist, z.B.
§ 6 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
„(2) Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk sich der Bewerber beruflich niederlassen will.“
b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
2. § 8 wird aufgehoben.
3. Der bisherige § 8a wird § 8 und wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird das Wort „Landesjustizverwaltung“ jeweils durch das Wort „Rechtsanwaltskammer“ ersetzt.
4. § 9 wird aufgehoben.
5. In der Überschrift des § 11, in § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 wird das Wort „Landesjustizverwaltung“ jeweils durch das Wort „Rechtsanwaltskammer“ ersetzt.
oder
In § 13 werden der abschließende Punkt gestrichen und die Wörter „oder wenn die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung bestandskräftig geworden ist.“ angefügt.
Komplizierter wird es dann noch, wenn ein Gesetzesvorhaben im entsprechenden Ausschuss verändert wird, dann hat man nur die Synopse zwischen Ausschussvorschlag und zugrundeliegendem Gesetzesentwurf, und einem Nichtjuristen (zum Glück stellen Juristen mit 23.2% die mit Abstand grösste Berufsgruppe im Parlament) wird das Verständnis vermutlich völlig verwehrt.
Aber glücklicherweise hat man ja eine Fraktionsvorsitzende, die einem in der dienstäglichen Fraktionssitzung sagt, wie man denn wo abstimmen muss. Meistens ergibt sich das allerdings schon daraus, von wem der Antrag kommt. Zum Thema Fraktionsdisziplin gibt es am 25.04.2007 übrigens eine Diskussion mit den jeweiligen Geschäftsführern der Fraktionen im Kaisersall in Berlin.
Auch die Bindung an den heimatlichen Wahlkreis, das Berichten von seinen Tätigkeiten in der Hauptstadt und die Information vor Ort über die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, wird als zeitintensiv beschrieben. Wenn ich mir allerdings mal meinen Bundestagsabgeordneten anschaue (Hand aufs Herz, wer kann seine(n) Abgeordnete(n) aus dem Stehgreif aufzählen, auch die, die evtl. über die Landesliste eingezogen sind?), dann merke ich davon nicht so viel.