Die Bundesregierung hat zum grossen Schlag ausgeholt und möchte das Bundesrecht ausmisten, genauer gesagt 159 Gesetze und Rechtsverordnungen und 39 Rundschreiben, Anordnungen, Bekanntmachungen und sonstigen Gesetze.
Das klingt nach viel und das ist es auch, allerdings wird vermutlich nur der allerkleinste Teil des Bundestages, der darüber abzustimmen hat auch wissen, über was er da eigentlich abstimmt. Zwei kleine Kostproben aus dem Text:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
[..]
bb) In Nummer 1 Satz 2 werden die Wörter „oder im Land Berlin“ gestrichen, nach den Wörtern „dessen Sicherheit“ das Komma durch das Wort „oder“ ersetzt und die Wörter „oder die Sicherheit der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte“ gestrichen.
Die Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Gewerbetreibender gegen unlauteren Wettbewerb in Ägypten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 43-1-4-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Wer sich jetzt fragt, um was es in dieser Bekanntmachung eigentlich geht, wird auf Seite 64 fündig:
Die Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Gewerbetreibender gegen unlauteren Wettbewerb in Ägypten aus dem Jahr 1912 beruht auf § 28 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 (RGBl. S. 499), der zwar als solcher noch in die Sammlung des Bundesrechts unter der Gliederungsnummer 43-1 aufgenommen worden war, aber inzwischen nicht mehr gilt (aufgehoben mit Wirkung vom 1. Januar 1995 durch Artikel 25 Nr. 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994, BGBl. I S. 3082). Hiernach hatte derjenige, der im Inland eine Hauptniederlassung nicht besaß, „auf den Schutz dieses Gesetzes nur insoweit Anspruch, als in dem Staate, in welchem seine Hauptniederlassung sich befindet, nach einer im Reichsgesetzblatt enthaltenen Bekanntmachung deutsche Gewerbetreibende einen entsprechenden Schutz genießen“.
Der Gesetzestext scheint ein wenig mit der heissen Nadel gestrickt worden zu sein, insgesamt findet sich in der offiziellen Bundestagsdrucksache 5 mal der Text: