Die Bundesregierung sieht die Wehrgerechtigkeit bewahrt, wie sie in einer Antwort auf eine kleine Anfrage zum besten gibt.
In Übereinstimmung mit der Aussage des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Januar 2005 sieht die Bundesregierung das Gebot der Wehrgerechtigkeit als erfüllt an, wenn der überwiegende Teil aller verfügbaren jungen Männer tatsächlich zum Grundwehrdienst einberufen wird.
Selbst wenn man den weiblichen Teil der Bevölkerung völlig aussen vor lässt und nur mit den knapp 394’000 Männern des Jahrgangs 1983 rechnet, dann ist man mit 80’000 Grundwehrdienstleistenden meines Erachtens weit weg von der Marke „überwiegend“.
Damit man überhaupt in die Nähe dieses Wortes kommt, bedient man sich einiger Tricks.
- Es werden nicht mehr alle gemustert. Für den Jahrgang 1983 waren das knapp 40’000 bzw. 10%.
- Man weitet T5 aus. Knapp 30% aller gemusterten Männer sind nicht wehrdienstfähig. Sicherlich mag die allgemeine Fitness der Jugend abgenommen haben, aber eine solche Quote ist meines Erachtens nur mit einer weiten Auslegung der Musterungsrichtlinien zu erklären.
- Man erlässt Eingeschränkt wehrdienstfähigen Männern den Grundwehrdienst. Für den Jahrgang 1983 waren das über 26’000 Männer.
- Man senkt das Höchsteinberufungsalter. Während das mal bei 27 Jahren lag, hat man das ganze auf 23 gesenkt und sich damit den ganzen Überhang an nicht gezogenen tauglich gemusterten vom Hals geschafft. Knapp 130’000 potenzielle GWDL fallen auf einen Schlag raus aus der Berechnung des „überwiegend“.
- Man legt grosszügige Wehrdienstausnahmen fest. Während man früher nur als dritter Bruder oder angehender Pfarrer verschont wurde, bleibt man heute bereits ungedient, wenn man Unterhaltsverpflichtungen hat oder verheiratet ist.
Wenn man sich anschaut, dass die Bundesregierung für 2007 und 2008 den Stand der GWDL bei 35’000 halten will, dann bedeutet dass bei 9 Monaten Wehrpflicht ca. 47’000 Männer, die ihren Grundwehrdienst ableisten müssen.
Sollte jemand der Meinung sein, ich hätte die Zivildienstleistenden vergessen, die ja schliesslich einen dem Grundwehrdienst ähnlichen Dienst ableisten müssen, so kann ich schon jetzt entgegnen, dass es auf die nicht ankommt. Die „allgemeine“ Wehrpflicht beruht ganz und allein auf dem Grundwehrdienst. Der Zivildienst ist die Ausnahme und darf nicht Begründung sein.
Die Bundeswehr schafft es nicht einmal diejenigen unterzubringen, die nicht verweigert haben. Sollten morgen alle jungen Männer der Meinung sein, dass ihr Gewissen einen Dienst an der Waffe zulässt, wird sich an der Einberufungspraxis gar nichts ändern. Alleine das Problem mit dem „überwiegend“ dürfte sich verschärfen. Aber vermutlich wird man dann einfach die Tauglichkeitskriterien anpassen.
„Man weitet T5 aus. Knapp 30% aller gemusterten Männer sind nicht wehrdienstfähig. Sicherlich mag die allgemeine Fitness der Jugend abgenommen haben, aber eine solche Quote ist meines Erachtens nur mit einer weiten Auslegung der Musterungsrichtlinien zu erklären.“
Sagen wir es so, vor 8 Jahren haben sie mich noch genommen. (T7 oder: „Du bist eigentlich untauglich, aber kommt doch trotzdem, wir brauchen ein paar Leute die Lesen und Schreiben können.“)
Du kannst lesen und schreiben?
Ab ins Gezi …
Nein, nur schreiben.