Wenn der Verweis aufs Grundgesetz

schon eine Denkblockade auslöst und zu Denkverboten führt, dann wird es meines Erachtens langsam Zeit, sich über den Inhalt von Artikel 20 IV GG Gedanken zu machen.
Wieviel Kollateralschäden dürfen’s denn sein, wenn man Osama bin Laden erschiessen könnte, wie lange soll denn die Schutzhaft dauern dürfen, in die man nicht straffällig gewordene Personen stecken können soll?

Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.
Friedrich Nietzsche

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