Herr Bosbach, dass es so etwas wie eine Unschuldsvermutung gibt und man Straftätern ihre Handlungen nachweisen muss, bevor man sie verurteilen kann.
Gäbe es diesen ganzen unnötigen, auf die heutige Zeit nicht angepassten Rechtsstaat nicht, wie einfach könnte man doch mit Terroristen verfahren; Einsperren und damit die ganze Gefahr vom Volk nehmen.
Dass das diese vernagelten Pseudo-liberalen Schwätzer aber uach nicht einsehen wollen.
Ihr Parteifreund, der Herr Jung geht da völlig andere Wege: Er lässt sich vor der Versetzung in eine Alarmrotte zusichern, dass die Piloten keinerlei Probleme damit haben, rechtswidrige Befehle auszuführen und die Passagiere eines Verkehrsflugzeuges zu ermorden (eine Luft-Luft-Rakete bzw. eine 20mm-Gatling-Kanone dürfte zweifellos die Voraussetzungen an ein gemeingefährliches Mittel i.S.d. § 211 II StGB erfüllen). So macht man das.
Es sollte doch möglich sein, in den unionsgeführten Bundesländern vor der Berufung ins Richteramt eine Gesinnungsprüfung durchzuführen, um jene auszusortieren, die auf das Genuschele eines Geheimdienstmitarbeiters hin, dass das schon so gewesen sei wie geschildert und dass die Beweise halt der Geheimhaltung unterliegen, niemanden verurteilen wollen.