Kafka und die Terrorlisten der UN und der EU

Jemand mußte Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.

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Was waren denn das für Menschen? Wovon sprachen sie? Welcher Behörde gehörten sie an? K. lebte doch in einem Rechtsstaat, überall herrschte Friede, alle Gesetze bestanden aufrecht, wer wagte, ihn in seiner Wohnung zu überfallen? Er neigte stets dazu, alles möglichst leicht zu nehmen, das Schlimmste erst beim Eintritt des Schlimmsten zu glauben, keine Vorsorge für die Zukunft zu treffen, selbst wenn alles drohte.

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Wollen Sie Ihren großen, verfluchten Prozeß dadurch zu einem raschen Ende bringen, daß Sie mit uns, den Wächtern, über Legitimation und Verhaftbefehl diskutieren? Wir sind niedrige Angestellte, die sich in einem Legitimationspapier kaum auskennen und die mit Ihrer Sache nichts anderes zu tun haben, als daß sie zehn Stunden täglich bei Ihnen Wache halten und dafür bezahlt werden. Das ist alles, was wir sind, trotzdem aber sind wir fähig, einzusehen, daß die hohen Behörden, in deren Dienst wir stehen, ehe sie eine solche Verhaftung verfügen, sich sehr genau über die Gründe der Verhaftung und die Person des Verhafteten unterrichten. Es gibt darin keinen Irrtum.

So ähnlich müssen sich Menschen fühlen, die zu Unrecht auf einer Terrorliste der UN oder der EU stehen. Dick Marty, der Sonderermittler des Europarates hat gerade seinen Bericht veröffentlicht und ihn anhand von Beispielfällen unterlegt.

Für eine Privatperson aber, die nur aufgrund „vager Verdachtsmomente“ in das Visier des US-Geheimdienstes CIA geraten sei, bedeute ein solcher Eintrag eine „zivile Todesstrafe“, sagte Marty, der seine Erkenntnisse morgen in allen Einzelheiten darlegen will. Es sei „skandalös und rechtsstaatlich nicht vertretbar“, dass Personen weder über den Eintrag in die Liste noch über die Gründe dafür informiert würden, sagte Marty laut einer Presseerklärung des Europarats.

Und natürlich gibt es auch für Privatpersonen keinerlei Möglichkeit, auf gerichtlichem Wege ein de-listing zu erreichen. Ich persönlich würde das ja für einen Verstoss gegen Artikel 101 I und Artikel 103 I GG halten, allerdings sieht die Bundesregierung, die das ja irgendwie besser wissen muss, wo da doch ganz kompetente Leute die Gesetze ausarbeiten, sieht hier keinerlei Handlungsbedarf.

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