Laut Beschluss des Bundestages werde ich ab 01. Januar verpflichtet sein,
von [mir] bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern.
Und zwar deshalb, weil ich mit meinem offenen W-LAN
öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringe
Ein einfaches „ich hab es halt offen gelassen weil ich mich auch darüber freue, wenn ich fern des eigenen Access-Points meine Emails lesen kann“ wird vermutlich nicht ziehen. Ich müsste das anders formulieren, irgendwie ein bisschen gesellschaftskritisch, ein bisschen gegen „die da oben“ polemisierend, auf die riesigen Gewinne der TelCos anspielend.
Um die digitale Kluft nicht noch grösser werden zu lassen, habe ich mich entschlossen dem um mich herum wohnenden Prekariat (liebe Nachbarn, das meine ich nicht so, das schreibe ich nur) die Möglichkeit zu geben, sich über meine Internetverbindung zu informieren und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Oft und gerne wird in den Sonntagsreden der Politiker gesellschaftliches Engagement eingefordert. Wenn ich jetzt diesen Aufruf ernst nehme, wird mir ein staatliches Schnüffel- und Speicherprogramm oktroyiert. Das kann es ja wohl nicht sein.
(Wenn ich jetzt noch das Wort Gentrifizierung benutze habe ich morgen eine Hundertschaft der BePo Göppingen im Wohnzimmer stehen, die mit einem Durchsuchungsbeschluss des BGH wedelt).