Das BVerfG hat heute einen Beschluß zum Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht, der die Nutzung der Daten nur unter strengen Auflagen erlaubt.
Es wird also weiterhin mitprotokolliert, wer wann von wo aus mit wem telefoniert und emailt, die Daten dürfen aber nur abgefragt werden, soweit
eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein.